Quickstart Mitbestimmung Teil 2

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht praxisnah verknüpfen

Sie haben bereits Teil 1 besucht und brauchen einen "Quickstart" auch in weiteren Themen betrieblicher Mitbestimmung? Oder es sind gerade die Themen von Teil 2, die bei Ihnen aktuell auf dem Tisch liegen? Die beiden Teile bauen nicht aufeinander auf, Sie können einfach das für Sie passende Seminar auswählen und damit selbst entscheiden, auf welche Themen Sie den Fokus setzen wollen.

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

Arbeitsbezogene Einzelanweisung vs. betriebliches Ordnungsverhalten

Basiswissen zum Arbeitnehmerdatenschutz erlangen

ArbSchG, ASiG, ArbStättV: Was steht drin, wie spielen sie zusammen?

Reichweite und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen

Sich mit den wichtigsten Regelungen im BBiG und JArbSchG vertraut machen

Über die Regelungen im SGB IX einen Überblick erhalten

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich.

Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht erfordert.

Quickstart Mitbestimmung Teil 2

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht praxisnah verknüpfen

www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Sie haben bereits Teil 1 besucht und brauchen einen "Quickstart" auch in weiteren Themen betrieblicher Mitbestimmung? Oder es sind gerade die Themen von Teil 2, die bei Ihnen aktuell auf dem Tisch liegen? Die beiden Teile bauen nicht aufeinander auf, Sie können einfach das für Sie passende Seminar auswählen und damit selbst entscheiden, auf welche Themen Sie den Fokus setzen wollen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Ordnungsverhalten im Betrieb

Arbeitsbezogene Einzelanweisung vs. betriebliches Ordnungsverhalten

Arbeitnehmerüberwachung

Basiswissen zum Arbeitnehmerdatenschutz erlangen

Betrieblicher Gesundheitsschutz

ArbSchG, ASiG, ArbStättV: Was steht drin, wie spielen sie zusammen?

Versetzung

Reichweite und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen

Auszubildende

Sich mit den wichtigsten Regelungen im BBiG und JArbSchG vertraut machen

Schwerbehinderung

Über die Regelungen im SGB IX einen Überblick erhalten

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

Lindner Hotel BayArena - Leverkusen, Adina Apartment Hotel Hamburg Speicherstadt - Hamburg

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht erfordert.