Praxiswissen zum neuen Rentenpaket
Auswirkungen einschätzen und Handlungsbedarf erkennen
Stabilität bei der Rente, Honorierung von Lebensleistung und Bekämpfung der Altersarmut - das sind die Ziele des neuen Rentenpakets. Damit Sie als Betriebsrat Ihre Kollegen auf dem Weg in die Rente sachkundig beraten können, informieren Sie unsere Referenten kompakt und leicht verständlich über die wichtigsten Reformen. So können Sie nach dem Seminar die Auswirkungen der Änderungen auf die Arbeitnehmer und den Betrieb kompetent einschätzen.
Ihr
Seminarinhalt
- Was ist neu?
- Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit
- Zeiten der Pflege
- Erziehung von Kindern
- Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld
- Flexiblere Übergänge von Arbeit in Rente
- Änderungen beim abschlagsfreien, vorzeitigen Rentenbezug
- Hinzuverdienstmöglichkeiten
- Betriebliche Erfordernisse
- Verlängerte Zurechnungszeit
- Günstigerprüfung
- Bessere Absicherung erwerbsgeminderter Arbeitnehmer
- Wer profitiert?
- Möglichkeiten und Risiken für die Kollegen aus dem neuen Rentenpaket kennen
- Auswirkungen der Rentenreform im Betrieb einschätzen können
- Folgen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen
- Ansprechpartner für ratsuchende Kollegen sein
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter.
Ihr
Seminarablauf
Tagesseminar:
08:15 Uhr Eintreffen der Teilnehmer, Kaffee und belegte Brötchen
09:00 Uhr Seminareröffung, Begrüßung, Vorstellung etc.
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse betreffen Gesetzesänderungen in vielen Bereichen des Arbeitsrechts, über deren Einhaltung im Betrieb der BR zu wachen hat. In Fällen von Gesetzesänderungen, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder seine Überwachungspflichten berühren, wird seit Jahrzehnten die Erforderlichkeit des Seminarbesuches für die Tätigkeit des Betriebsrats vom Bundesarbeitsgericht bejaht (vgl. BAG v. 31.10.73 AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG; Fitting, Kommentar zum BetrVG 27. Auflage Rn. 149 zu § 37 BetrVG).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse betreffen Gesetzesänderungen in vielen Bereichen des Arbeitsrechts, über deren Einhaltung im Betrieb die Schwerbehindertenvertretung zu wachen hat. In Fällen von Gesetzesänderungen, die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung oder ihre Überwachungspflichten berühren, wird seit Jahrzehnten die Erforderlichkeit des Seminarbesuches für die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung vom Bundesarbeitsgericht bejaht (vgl. BAG v. 31.10.73 AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG; Fitting, Kommentar zum BetrVG 27. Auflage Rn. 149 zu § 37 BetrVG).