Praxis-Workshop: Mobbing
Anhand konkreter Fälle zum Anti-Mobbing-Profi werden
Die Fälle von Mobbing nehmen auch in der Arbeitswelt stetig zu. In unserem Praxis-Workshop erfahren Sie, wie Sie die Mobbingprävention mit der betrieblichen Gesundheitsförderung verbinden können. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Anregungen für die Weiterentwicklung von Strategien zur Mobbing- und Konfliktprävention und haben die Gelegenheit, sich mit Experten über konkrete Fälle aus Ihrem Betriebsalltag auszutauschen.
Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Mögliche betriebliche Ursachen für Mobbing und Konflikte
- Ansatzpunkte zur Mobbingvorbeugung und betrieblichen Gesundheitsförderung
- Analyse des Betriebsklimas und Möglichkeiten zur Verbesserung
- Mobbingbeauftragte im Betrieb
- Initiativen für eine Weiterentwicklung der Führungsstruktur
- Einbindung der Führungsebene
- Veränderung der Kräfteverhältnisse
- Stabilisierung und Begleitung von Betroffenen
- Rechtliche Möglichkeiten
- Diskussion der Bearbeitung und Lösung konkreter Mobbingfälle
- Konstruktives Feedback
- Anregungen für die weitere praktische Umsetzung im Betrieb
- Vertiefung der Gesprächsführungstechniken bei Mobbing
- Betriebliche Präventionskonzepte
- Überzeugen der Geschäftsleitung
- Gemeinsames Erarbeiten von Lösungsvorschlägen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieser Workshop eignet sich für Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die über Kenntnisse verfügen, wie sie in den Seminaren "Mobbing Teil 1, Teil 2 und Teil 3" vermittelt werden, und diese für eine wirksame Vorbeugung und Abwehr von Mobbing im Betrieb weiter ausbauen möchten.
Ihr
Seminarablauf
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Termin
Nächste Termine (1)
Oktober 2022
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer, sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber, angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbingseminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.