Outsourcing
Entlassungen infolge Corona: Als Betriebsrat richtig reagieren
Corona-Spezial
Während der Corona-Krise konnten die Arbeitsplätze eventuell noch über das Instrument der Kurzarbeit gehalten werden, der Arbeitgeber plant jetzt aber, sich von Geschäftsbereichen zu trennen und die Aufgaben an externe Dienstleister zu vergeben? Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Beteiligungsrechte Sie als Betriebsrat bei Outsourcing-Maßnahmen haben und wie Sie sich für eine nachhaltige Beschäftigungssicherung einsetzen können.
Ihr Nutzen als Betriebsrat
- Personalabbaupläne frühzeitig erkennen
- Möglichkeiten des BR zur Beschäftigungssicherung erfahren
- Rechte bei Outsourcing-Maßnahmen nutzen
Seminarinhalt
Outsourcing
- Betriebsaufspaltungen
- Ausgliederung von Produktionszweigen
- Fremdvergabe betrieblicher Dienstleistungen und Arbeitsvorgänge
Outsourcing als Betriebsänderung
- Auskunftspflichten des Arbeitgebers
- Informationsansprüche des Betriebsrats
- Gemeinsame Beratung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Sozialauswahl
Handlungsmöglichkeiten für den BR bei Outsourcing: Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
- Vorschlagsrechte des Betriebsrats
- Steigerung der Qualifikation der Mitarbeiter
- Betriebliches Vorschlagswesen
- Flexibilisierung von Arbeitszeiten
- Beratungen mit dem Arbeitgeber
Personelle Einzelmaßnahmen bei Outsourcing
- Einstellung, Versetzung
- Änderungskündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Die Sozialauswahl
- Anhörung des Betriebsrats
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Outsourcing
- Vor der Beschäftigung von Fremdpersonal
- Einsicht in Verträge
- Unterrichtung durch den Arbeitgeber
- Personelle Angelegenheiten
- Anspruch auf Sachverständige und Berater
Streitfälle beim Outsourcing
- Einigungsstelle, arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
- Individualrechte der Arbeitnehmer
- Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung bei Outsourcing
Sozialrechtliche Folgen des Outsourcings für die Arbeitnehmer
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Zweiter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.299,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.248,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.209,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, in deren Betrieben Maßnahmen zur Auslagerung von Arbeitsvorgängen oder Dienstleistungen aus dem Betrieb anstehen oder bereits durchgeführt werden.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Für die genannten Betriebsratsmitglieder vermittelt das Seminar Kenntnisse, die für die Tätigkeit des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminar-Empfehlungen
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