Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 87 BetrVG als Herzstück Ihrer betrieblichen Beteiligungsrechte
Ob Arbeitszeitregelungen, Urlaubsgrundsätze, die betriebliche Lohngestaltung oder die Einführung technischer Einrichtungen: In keinem Bereich sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats so stark ausgeprägt wie in den sozialen Angelegenheiten. In diesem Seminar lernen Sie, wann Sie mitentscheiden müssen und wann Sie initiativ tätig werden können.
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Seminarinhalt
- Das "Spannungsverhältnis" zu § 77 Abs. 3 BetrVG
- Zwingende Regelungen
- Öffnungsklauseln in Tarifverträgen
- Regelungsspielräume im Betrieb
- Arbeitszeitmodelle, Einteilung der Arbeitszeit, Pausen
- Überstunden und Kurzarbeit
- Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplanung
- Entlohnungsmodelle, Akkordlohn, Prämien, Leistungszulagen
- Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer; Arbeitskleidung
- Technische Einrichtungen zur Kontrolle der Arbeitnehmer
- Sozialeinrichtungen des Betriebs
- Weitere Gegenstände der sozialen Mitbestimmung
- Initiativrecht des Betriebsrats
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Rechtsprechung zu aktuellen Themen des § 87 BetrVG
- Einigung oder Einigungsstelle?
- Rechtsfolgen von Maßnahmen ohne Beteiligung des BR
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für jedes Betriebsratsmitglied. § 87 BetrVG ist das zentrale Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Jedes Betriebsratsmitglied muss daher Inhalt und Reichweite der sozialen Mitbestimmung genau kennen.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.