Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 87 BetrVG als Herzstück Ihrer betrieblichen Beteiligungsrechte
Ob Arbeitszeitregelungen, Urlaubsgrundsätze, die betriebliche Lohngestaltung oder die Einführung technischer Einrichtungen: In keinem Bereich sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats so stark ausgeprägt wie in den sozialen Angelegenheiten. In diesem Seminar lernen Sie, wann Sie mitentscheiden müssen und wann Sie initiativ tätig werden können.
Ihr Nutzen als Betriebsrat
- Das Initiativrecht des BR in sozialen Angelegenheiten nutzen lernen
- Möglichkeiten kennenlernen, für die Kollegen aktiv zu werden
- Betriebsvereinbarungen zu § 87 BetrVG erzwingen können
Seminarinhalt
Die Mitbestimmung des Betriebsrats und Tarifverträge
- Das "Spannungsverhältnis" zu § 77 Abs. 3 BetrVG
- Zwingende Regelungen
- Öffnungsklauseln in Tarifverträgen
- Regelungsspielräume im Betrieb
Die zwingenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG
- Arbeitszeitmodelle, Einteilung der Arbeitszeit, Pausen
- Überstunden und Kurzarbeit
- Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplanung
- Entlohnungsmodelle, Akkordlohn, Prämien, Leistungszulagen
- Ordnung im Betrieb und Verhalten der Arbeitnehmer; Arbeitskleidung
- Technische Einrichtungen zur Kontrolle der Arbeitnehmer
- Sozialeinrichtungen des Betriebs
- Weitere Gegenstände der sozialen Mitbestimmung
Formen der Mitbestimmung
- Initiativrecht des Betriebsrats
- Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden
Durchsetzung von mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Rechtsprechung zu aktuellen Themen des § 87 BetrVG
- Einigung oder Einigungsstelle?
- Rechtsfolgen von Maßnahmen ohne Beteiligung des BR
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
Verhandlungstipps für den Betriebsrat
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.298,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.247,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.208,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für jedes Betriebsratsmitglied. § 87 BetrVG ist das zentrale Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Jedes Betriebsratsmitglied muss daher Inhalt und Reichweite der sozialen Mitbestimmung genau kennen.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsratsmitglieder, die noch kein entsprechendes Seminar zu diesem Thema besucht haben, gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminar-Empfehlungen
Teilnehmer, die dieses Seminar gebucht haben, besuchten auch die folgenden Seminare: