Social Media in der JAV-Arbeit
Durch den Einsatz digitaler Medien die jungen Kollegen erreichen
Mit digitalen Medien eröffnen sich für euch als JAV neue Möglichkeiten der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit. Über das Social Web könnt ihr hervorragend auf eure Themen aufmerksam machen und gerade junge Kollegen über eure Erfolge informieren. Unsere Referenten zeigen euch, wie ihr neue Informationswege kompetent einsetzt und eine effizientere Arbeitsorganisation aufbaut.
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Seminarinhalt
- Überblick über die verschiedenen Social-Media-Dienste
- Welche Social-Media-Anwendungen eignen sich für welchen Zweck?
- Wie ihr mit sozialen Netzwerken eure jungen Kollegen erreicht
- Was steckt dahinter und was wird hier konkret geregelt?
- Sind Social-Media-Guidelines rechtlich bindend?
- Beim BR auf Betriebsvereinbarungen für die Nutzung hinwirken
- Facebook, Insta oder TikTok - was eignet sich für was?
- Chancen und Grenzen für den Einsatz zur betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit
- Erforderlichkeit eines Social Media Accounts: Was darf der Arbeitgeber verbieten?
- Schneller gepostet als gesprochen: Vorsicht vor unüberlegten Äußerungen!
- Spannungsfeld: Meinungsfreiheit vs. Treuepflicht
- Verschwiegenheitspflichten beachten: Was ist geheim?
- Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte wahren
- Datenschutzrechtliche Vorgaben sicherstellen
- Haftungsrisiko bei Missbrauch und Fehlverhalten kennen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der JAV, die in ihrer JAV-Arbeit neuen Medien einsetzen wollen. Es ist auch geeignet für Betriebsratsmitglieder, die eng mit der JAV zusammenarbeiten.
Ihr
Seminarablauf
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.
Social Media in der JAV-Arbeit
Durch den Einsatz digitaler Medien die jungen Kollegen erreichen
Mit digitalen Medien eröffnen sich für euch als JAV neue Möglichkeiten der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit. Über das Social Web könnt ihr hervorragend auf eure Themen aufmerksam machen und gerade junge Kollegen über eure Erfolge informieren. Unsere Referenten zeigen euch, wie ihr neue Informationswege kompetent einsetzt und eine effizientere Arbeitsorganisation aufbaut.
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Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der JAV, die in ihrer JAV-Arbeit neuen Medien einsetzen wollen. Es ist auch geeignet für Betriebsratsmitglieder, die eng mit der JAV zusammenarbeiten.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
H+ Hotel - Hannover, The Rilano Hotel - Hamburg, NH Hotel München Messe - München, Vienna House Easy - Wuppertal, Radisson Blu Hotel - Erfurt, Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe - Frankfurt am Main
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Schulungsanspruch
Über die Erforderlichkeit der Schulung der JAV entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG, der nach § 65 Abs. 1 BetrVG auch auf die JAV Anwendung findet. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht. Die Kosten des Seminars trägt nach § 65 Abs. 1 und § 40 BetrVG der Arbeitgeber.