Gesundheitsschutz spezial: Krankheit und Fehlzeiten
Wichtiges Vertiefungs-Seminar rund um das Thema Krankheit im Betrieb
Kennen Sie die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitsunfähigkeit? In diesem Seminar lernen Sie alles, was Sie zum Thema Arbeitsunfähigkeit wissen müssen, und erhalten Anregungen zur aktiven Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb.
Ihr
Seminarinhalt
- Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit
- Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
- Suchterkrankungen
- "Schonarbeitsplatz" bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit?
- Rückfallerkrankung
- Begutachtung des Arbeitnehmers durch den sozialmedizinischen Dienst
- Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
- Sonderzuwendungen, Urlaub und Krankheit
- Krankheitsbedingte Kündigung - Anforderung
- Kündigung wegen Pflichtverletzung bei Krankheit
- Kündigung wegen Vortäuschen oder Ankündigung von Krankheit
- Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern
- Anhörung des Betriebsrats
- Beteiligung bei "Krankengesprächen", "Rückkehrgesprächen"
- Mitwirkung bei hohem Krankenstand
- Krankheitsprävention im Betrieb - Grundpflicht des Arbeitgebers
- Betriebliche Angebote zur Gesundheitsförderung
- Fehlzeitenanalyse
- Gesundheitszirkel
- Initiative zur Erstellung eines betrieblichen Gesundheitsberichts
- Vorschläge für Arbeitsbedingungen, die Gesundheit fördern
- Befriedigende, abwechslungsreiche Tätigkeiten
- Anregungen und Maßnahmen für ein gutes Betriebsklima
- Betriebsvereinbarung zur Gesundheitsförderung
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die zu einer Verminderung krankheitsbedingter Fehlzeiten und zu einer Vermeidung von Kündigungen wegen Krankheit beitragen wollen.
Ihr
Seminarablauf
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Termin
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV, dem Gesundheitsschutz dienende Maßnahmen, insbesondere auch präventive Maßnahmen die schwerbehinderten Arbeitnehmern dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen oder durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung entsprechender Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten hin zu wirken. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Tätigkeit der SBV erforderlich.