Fresh-up Schwerbehindertenrecht

Topaktuelles Wissen praxisnah erklärt

4,7 von 5
(19 Bewertungen)
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mail@waf-seminar.de
08158 99720

Damit Sie im Schwerbehindertenrecht up to date bleiben, können Sie in diesem Seminar Ihr Wissen auffrischen und Ihre Kenntnisse gezielt ausbauen. Welche Rechte haben Sie als SBV? Und wie können Sie Ihre SBV-Arbeit optimieren und effektiver gestalten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie von unseren Referenten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen mit praxiserprobten Kollegen auszutauschen und Ihre Handlungskompetenz zu stärken.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Neuerungen des Schwerbehindertenrechts durch das Bundesteilhabegesetz
  • Stärkung der Rechtsstellung der SBV
  • Erschwerte Kündigung von (schwer-)behinderten Arbeitnehmern
  • Weiterentwicklung: von der Integration zur Inklusion
  • Verbesserte Zusammenarbeit mit Partnern der SBV
  • Überblick: Bundesteilhabegesetz Reformstufen 3 und 4
Neues zur Rechtsstellung der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters
  • Wichtige Informationen zur Freistellung
  • Vertretung durch den Stellvertreter im Verhinderungsfall
  • Umfassende Beteiligungsrechte voll ausschöpfen
  • Mitwirkung für einen behindertengerechten Arbeitsplatz
Dauerbrenner: Schwerbehinderung und Gleichstellung
  • Was ist neu?
  • Wann liegt eine Diskriminierung vor?
  • Was ist mit Mehrarbeit und Zusatzurlaub?
  • Aktuelle Rechtsprechung
SBV-Arbeit noch besser gestalten
  • Kennen Sie Ihre Rechte?
  • Benachteiligungen verhindern, Störungen vermeiden
  • Kündigungs- und Versetzungsschutz
  • Aufgaben effektiv aufteilen: Was ist möglich?
  • Arbeitsbefreiung erlaubt: SBV-Arbeit geht vor!

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.7Praxisrelevanz
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Schwerbehindertenvertretung (SBV)

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  • Wichtige Informationen zur Freistellung
  • Vertretung durch den Stellvertreter im Verhinderungsfall
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  • Wann liegt eine Diskriminierung vor?
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Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).

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