Fresh-up Schwerbehindertenrecht
Topaktuelles Wissen praxisnah erklärt
Damit Sie im Schwerbehindertenrecht up to date bleiben, können Sie in diesem Seminar Ihr Wissen auffrischen und Ihre Kenntnisse gezielt ausbauen. Welche Rechte haben Sie als SBV? Und wie können Sie Ihre SBV-Arbeit optimieren und effektiver gestalten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie von unseren Referenten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen mit praxiserprobten Kollegen auszutauschen und Ihre Handlungskompetenz zu stärken.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche

Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Fresh-up Schwerbehindertenrecht
Topaktuelles Wissen praxisnah erklärt
Details
Damit Sie im Schwerbehindertenrecht up to date bleiben, können Sie in diesem Seminar Ihr Wissen auffrischen und Ihre Kenntnisse gezielt ausbauen. Welche Rechte haben Sie als SBV? Und wie können Sie Ihre SBV-Arbeit optimieren und effektiver gestalten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie von unseren Referenten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen mit praxiserprobten Kollegen auszutauschen und Ihre Handlungskompetenz zu stärken.
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Seminarinhalt
- Stärkung der Rechtsstellung der SBV
- Erschwerte Kündigung von (schwer-)behinderten Arbeitnehmern
- Weiterentwicklung: von der Integration zur Inklusion
- Verbesserte Zusammenarbeit mit Partnern der SBV
- Überblick: Bundesteilhabegesetz Reformstufen 3 und 4
- Wichtige Informationen zur Freistellung
- Vertretung durch den Stellvertreter im Verhinderungsfall
- Umfassende Beteiligungsrechte voll ausschöpfen
- Mitwirkung für einen behindertengerechten Arbeitsplatz
- Was ist neu?
- Wann liegt eine Diskriminierung vor?
- Was ist mit Mehrarbeit und Zusatzurlaub?
- Aktuelle Rechtsprechung
- Kennen Sie Ihre Rechte?
- Benachteiligungen verhindern, Störungen vermeiden
- Kündigungs- und Versetzungsschutz
- Aufgaben effektiv aufteilen: Was ist möglich?
- Arbeitsbefreiung erlaubt: SBV-Arbeit geht vor!
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Schulungsanspruch
Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.