Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
Instrumente zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten kennen
Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie tritt in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten zusammen, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen können. Doch wie läuft das im Detail ab? Und wann ist ein Prozess vor dem Arbeitsgericht sinnvoll? Unsere Referenten vermitteln Ihnen grundlegende Kenntnisse und geben praktische Tipps!
Ihr Nutzen als Betriebsrat
- Einigungsstellenverfahren rechtssicher vorbereiten und durchführen
- Erfahren, wann die Einigungsstelle angerufen werden kann oder ein Prozess vor dem Arbeitsgericht sinnvoll ist
- Betriebsvereinbarungen mit Hilfe der Einigungsstelle durchsetzen können
Seminarinhalt
Anrufung der Einigungsstelle
- Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Betriebsratsbeschluss zur Anrufung
- Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer
Wichtige Fälle im Einigungsstellenverfahren
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Aufstellung eines Sozialplanes bei Betriebsänderungen
- Mitbestimmung bei Kündigungen
- Fragen der Beschäftigungssicherung
Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelles
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
- Taktisches Vorgehen des Betriebsrats
- Gesprächsführung und Argumentationsstrategien des BR
Kosten der Einigungsstelle
- Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
- Honorar für den Vorsitzenden und externe Beisitzer
- Arbeitsentgelt für betriebsangehörige Beisitzer
Verfahren vor der Einigungsstelle
- Mündliche Beratung; Beschluss
- Abstimmungsverfahren
- Ständige Einigungsstelle
- Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
Umsetzung der Beschlüsse der Einigungsstelle
- Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
- Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht
- Umsetzung im Betrieb
Arbeitsgerichtsverfahren
- Beschlussverfahren; Urteilsverfahren; einstweilige Verfügung
- Anhörungstermin, Beweisaufnahme, Güteverhandlung
- Antragsbegründung; Beteiligte am Verfahren
- Kostenübernahme; Rechtsbeistand
- Information der Belegschaft?
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Zweiter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.298,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.247,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.208,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Diese Seminar eignet sich für alle BR-Mitglieder, die innerhalb des Betriebsrats für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens zuständig oder als Beisitzer vorgesehen sind.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein können.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminar-Empfehlungen
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