Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
Instrumente zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten kennen
Details
Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Doch wie läuft das im Detail ab? Und wann ist eine Auseinandersetzung nicht vor der Einigungsstelle, sondern vor dem Arbeitsgericht auszutragen? In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte effektiv durchsetzen!
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Seminarinhalt
- Die Einigungsstelle als Instrument echter Mitbestimmung verstehen
- Typische Regelungsthemen in der Praxis kennen
- Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung auf die Verhandlung
- Wann sind Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gescheitert?
- BR-Beschluss nicht vergessen: Die Anrufung der Einigungsstelle
- Das Verfahren zur Bestellung von Vorsitzenden und Beisitzer
- Ablauf der mündlichen Beratung bis zum Spruch der Einigungsstelle
- Honorar für den Vorsitzenden und externe/betriebsangehörige Beisitzer
- Kosten der Einigungsstelle als notwendige Kosten der BR-Arbeit
- Pflicht zur Umsetzung des Einigungsstellenspruchs
- Nachprüfung des Einigungsstellenspruchs durch das Arbeitsgericht
- Zuständigkeit im Beschlussverfahren: § 2 a ArbGG näher beleuchten
- Worin unterscheiden sich Beschluss- und Urteilsverfahren?
- Was sind die klassischen Streitthemen?
- Exkurs: Vorläufiger Rechtschutz in Eilfällen durch einstweilige Verfügung
- Dreh- und Angelpunkt: Mit den Anträgen den Verfahrensgegenstand festlegen
- Amtsermittlung vs. Beibringungsgrundsatz: Notwendiger Sachvortrag des BR
- Hilfe erlaubt: Rechtsanwälte und Beistände zu Rate ziehen
- Den Ablauf von Güteverhandlung und Kammertermin kennen
- Vergleich erwünscht: Vor- und Nachteile einvernehmlicher Regelungen
- Gebührenfreiheit des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
- Kosten des Prozessvertreters als notwendige Kosten der BR-Arbeit
- Leistungs- Feststellungs- und Gestaltungsanträge und deren Vollstreckung
- Das letzte Wort? Rechtsmittel und Fristen kennen
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Dieses Seminar eignet sich für alle BR-Mitglieder, die innerhalb des Betriebsrats für die Einleitung des Einigungsstellenverfahrens zuständig oder als Beisitzer vorgesehen sind.
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