Hinweisgeberschutzgesetz

Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen

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Details

Seit 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten Meldestellen einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt Entsprechendes seit dem 17. Dezember 2023. Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Mitbestimmungsrechte bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.

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  • Arbeitsgesetze
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Ihr
Seminarinhalt

  • Was ist Whistleblowing? Und wer ist ein Whistleblower?
  • Kollegen in der Klemme: Zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
  • Die bisherige Rechtslage in Bezug auf Whistleblower kennen
  • Wissen, für wen ein Hinweisgeberschutzsystem vorgeschrieben ist
  • Die wichtigsten Regelungen und Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Interne und externe Meldestellen: Welche Abläufe sind zwingend einzuhalten?
  • Betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsspielräume kennen
  • BR, GBR, KBR: Wer ist für die Ausgestaltung des Hinweisgeberschutzes zuständig?
  • Informationsrecht des Betriebsrats frühzeitig einfordern
  • Bei der Besetzung der Meldestelle vorausschauend mitbestimmen
  • Ordnung im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Als BR bei der Ausgestaltung der "Meldekanäle" mitbestimmen
  • Was ist aus Sicht des Datenschutzes zwingend zu beachten?
  • Möglichkeiten einer BV zum effektiven Hinweisgeberschutz nutzen
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Hinweisgeberschutz

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Unternehmen ab 50 Beschäftigten, die sich über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Schulungsanspruch

BR

Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Hinweisgeberschutzgesetz

Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Seit 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten Meldestellen einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt Entsprechendes seit dem 17. Dezember 2023. Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Mitbestimmungsrechte bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt

Hintergründe und Entstehung von Whistleblowing
  • Was ist Whistleblowing? Und wer ist ein Whistleblower?
  • Kollegen in der Klemme: Zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
  • Die bisherige Rechtslage in Bezug auf Whistleblower kennen
Die gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines betrieblichen Meldesystems
  • Wissen, für wen ein Hinweisgeberschutzsystem vorgeschrieben ist
  • Die wichtigsten Regelungen und Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Interne und externe Meldestellen: Welche Abläufe sind zwingend einzuhalten?
  • Betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsspielräume kennen
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Hinweisgeberschutz
  • BR, GBR, KBR: Wer ist für die Ausgestaltung des Hinweisgeberschutzes zuständig?
  • Informationsrecht des Betriebsrats frühzeitig einfordern
  • Bei der Besetzung der Meldestelle vorausschauend mitbestimmen
  • Ordnung im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Als BR bei der Ausgestaltung der "Meldekanäle" mitbestimmen
Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzes in der Praxis
  • Was ist aus Sicht des Datenschutzes zwingend zu beachten?
  • Möglichkeiten einer BV zum effektiven Hinweisgeberschutz nutzen
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Hinweisgeberschutz

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Unternehmen ab 50 Beschäftigten, die sich über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
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Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.