Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen
Der Gesetzgeber ist endlich seinen EU-Verpflichtungen nachgekommen und hat ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz geschaffen, das ab einer Betriebsgröße von 250 und mehr Beschäftigten ab Mitte Mai 2023 und ab 50 Beschäftigten bis spätestens Dezember 2023 die Implementierung eines betrieblichen Meldesystems verpflichtend vorsieht. Als Betriebsrat haben Sie hier vielfältige Mitbestimmungsrechte, weshalb dieses Thema zwangsläufig bei Ihnen auf dem Tisch liegen wird! Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche

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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Betrieben ab 50 Beschäftigten, die sich frühzeitig über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.
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Personalplanung
Als Betriebsrat bei der Personalstruktur zielgerichtet mitbestimmenUrlaubsrecht
Als BR die aktuelle Rechtsprechung kennen und erfolgreich mitbestimmenÜberstunden und Mehrarbeit
Als Betriebsrat Mehrarbeit und Überstunden auf Ausnahmefälle begrenzenBesuchen Sie unsere Webseite für mehr Infos:www.waf-seminar.de/seminare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen
Der Gesetzgeber ist endlich seinen EU-Verpflichtungen nachgekommen und hat ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz geschaffen, das ab einer Betriebsgröße von 250 und mehr Beschäftigten ab Mitte Mai 2023 und ab 50 Beschäftigten bis spätestens Dezember 2023 die Implementierung eines betrieblichen Meldesystems verpflichtend vorsieht. Als Betriebsrat haben Sie hier vielfältige Mitbestimmungsrechte, weshalb dieses Thema zwangsläufig bei Ihnen auf dem Tisch liegen wird! Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.
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Seminarinhalt
- Was ist Whisleblowing? Und wer ist ein Whisleblower?
- Kollegen in der Klemme: Zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
- Die bisherige Rechtslage in Bezug auf Whisleblower kennen
- Wissen, für wen ein Hinweisgeberschutzsystem vorgeschrieben ist
- Die wichtigsten Regelungen und Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Interne und externe Meldestellen: Welche Abläufe sind zwingend einzuhalten?
- Betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsspielräume kennen
- BR, GBR, KBR: Wer ist für die Ausgestaltung des Hinweisgeberschutzes zuständig?
- Informationsrecht des Betriebsrats frühzeitig einfordern
- Bei der Besetzung der Meldestelle vorausschauend mitbestimmen
- Ordnung im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- Als BR bei der Ausgestaltung der "Meldekanäle" mitbestimmen
- Was ist aus Sicht des Datenschutzes zwingend zu beachten?
- Möglichkeiten einer BV zum effektiven Hinweisgeberschutz nutzen
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Hinweisgeberschutz
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Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.