BR-Sekretariat - Kommunikation mit dem Betriebsrat
Richtig kommunizieren, Fehler vermeiden, Stress reduzieren
Das Betriebsratssekretariat kümmert sich um die organisatorische Vorbereitung der Betriebsratssitzungen und dient als Informationszentrale für den Betriebsrat. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie das Verhältnis zwischen BR und BR-Sekretariat stärken und Konflikte frühzeitig erkennen und auflösen können.
Ihr
Seminarinhalt
- Kommunikation - was ist das eigentlich?
- Sich selbst und andere besser verstehen
- Kommunikationsbarrieren erkennen und überwinden
- Verschiedene Kommunikationsmodelle
- Klarheit durch Kommunikation
- Wie verhalte ich mich bei Streit im BR-Büro?
- So bringe ich andere dazu, sich an Absprachen zu halten
- Stärkung des Teamgedankens
- Deeskalationstechniken für das BR-Büro
- So führe ich zielführend ein Konfliktgespräch
- Einsatz von Fragetechniken
- Unterschied zwischen Männersprache und Frauensprache
- Übung: das kontrollierte Streitgespräch
- Selbstbewusster auftreten
- So achte ich auf die richtige Körperhaltung
- Körpersprache entschlüsseln
- Wie Stress entsteht und was Stress auslöst
- Es nicht so weit kommen lassen: Stress im Keim ersticken
- Wie wirkt sich Stress auf meine Kommunikation aus?
- Tipps und Tricks zur Stressbewältigung
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsräte und Mitarbeiter im Sekretariat des Betriebsrats.
Ihr
Seminarablauf
Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Schriftführer Teil 1
Formelle Grundlagen der Protokollführung sicher beherrschen
Rechtliches Basiswissen für die Arbeit im BR-Sekretariat
Wichtige Grundlagen einfach und verständlich erklärt
Kostenloses Webinar: Die 5 verhängnisvollsten Fehler im Arbeitsrecht
Direkter Austausch zwischen Referent und Teilnehmer
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für Sekretärinnen und Sekretäre, die zugleich auch Mitglied des Betriebsrats sind, sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Für Sekretärinnen und Sekretäre, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, kann die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG erfolgen.