Betriebsratsschreiben an den Arbeitgeber
Forderungen klar und verständlich aufs Papier bringen
Ob Betriebsvereinbarung, Stellungnahme oder Widerspruch: In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Schreiben des Betriebsrats rechtsverbindlich, kompetent und treffsicher formulieren. So können Sie den Forderungen des Betriebsrats beim Arbeitgeber durch gekonnte schriftliche Stellungnahmen Nachdruck verleihen.
Ihr
Seminarinhalt
- Rechtlicher Hintergrund
- Unterrichtung und Anhörung beim Arbeitgeber einfordern
- Behinderungen der BR-Arbeit unterbinden
- Einen Sachverständigen hinzuziehen
- Formulierungshilfen
- Auf Pflichten des Arbeitgebers hinweisen
- Maßnahmen des BR androhen, Fristen setzen
- Forderungen durch schriftliche Stellungnahmen Nachdruck verleihen
- Arbeitsbefreiung und Entgeltfortzahlung für die BR-Arbeit geltend machen
- Einen Anspruch geltend machen
- Die Beteiligung des BR im Einstellungsverfahren sichern
- Stellungnahme bei unzureichender Information des BR
- Professionelle Formulierung einer Zustimmungsverweigerung
- Kompromissvorschläge bei Streitigkeiten
- Einen Widerspruch rechtssicher begründen anhand von Beispielfällen aus der Praxis
- Bedenken überzeugend vortragen
- Rechtsfolgen bei Widerspruch/Bedenken des Betriebsrats
- Einfordern der Mitbestimmung durch den BR anhand von Praxisfällen
- Beharrlicher Verstoß gegen die Mitbestimmungsrechte; schriftliche Reaktion des Betriebsrats
- Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens - Formulierung durch den Betriebsrat
Wichtige
Hinweise
Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht sind für die Teilnahme an diesem Seminar sehr empfehlenswert.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, freigestellte Betriebsräte sowie alle Mitglieder des Betriebsrats, die Schreiben des BR an den Arbeitgeber zu formulieren haben.
Ihr
Seminarablauf
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).