Betriebliches Vorschlagswesen und Arbeitnehmererfindungen
Schaffen Sie als BR Anreize für eine effiziente Arbeitsorganisation
Durch ein betriebliches Vorschlagswesen werden die Arbeitnehmer zum Mitdenken und zur Teilnahme an der Gestaltung der Arbeit und der Entwicklung des Betriebs motiviert. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie zur Entwicklung eines betrieblichen Vorschlagswesens beitragen können, das Anreiz bietet und die Kreativität der Mitarbeiter optimal fördert.
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für Sie

- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Grundsätze für die Bearbeitung der Vorschläge
- Bemessung der Prämien
- Zuständigkeit von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat
- Handlungsmöglichkeiten bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts
- Möglichkeiten zur Motivation der Arbeitnehmer zur Mitarbeit am betrieblichen Vorschlagswesen
- Musterbetriebsvereinbarungen zu verschiedenen Organisationsformen
- Aufgaben von Vorgesetzten und Gutachtern
- Entscheidung über die Realisierung eines Verbesserungsvorschlags
- Maßstäbe und Methoden zur Bewertung
- Festlegung der Vergütung, Höhe der Prämie
- Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
- Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung zu Erfindungen von Arbeitnehmern
- Regelungen im Arbeitsvertrag zur Verwertung und Vergütung von Erfindungen
- Abgrenzung: Verbesserung, Erfindung, Innovation
- Arbeitnehmererfindung einer Gruppe
- Verwertung und Nutzung durch Betrieb, Unternehmen, Konzern
- Vergütung von Arbeitnehmererfindungen
- Meldepflicht, Folgen bei Verstößen
- Arbeitnehmererfindung bei Umstrukturierung, Betriebsübergang, Outsourcing
- Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Weiterentwicklung und/oder Verwertung von selbst entwickelter Software und anderen Erfindungen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, die bei der Gestaltung und Organisation des betrieblichen Vorschlagswesens mitwirken möchten.
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Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten
Kostenloses Webinar: Die 5 verhängnisvollsten Fehler im Arbeitsrecht
Direkter Austausch zwischen Referent und Teilnehmer
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.