Besondere Arbeitsbelastungen älterer (schwer-)behinderter Kollegen
Sich als SBV für dauerhafte Gesundheit bis ins hohe Alter einsetzen
Bedürfnisse erkennen, Ängste abbauen und Verbesserungen etablieren - als SBV setzen Sie sich aktiv für die (schwer-)behinderten Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb ein. In diesem Seminar lernen Sie die Bedürfnisse der besonderen Zielgruppe kennen und erfahren, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um diese im Arbeitsalltag zu berücksichtigen.
Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Inklusion statt Integration: Herausforderungen und Chancen
- Welche besondere Rolle können ältere Mitarbeiter im Betrieb einnehmen?
- Vorbildfunktion nutzen und Kollegen motivieren
- Besondere Belastungen im Vergleich zu anderen älteren Arbeitnehmern
- Ängste abbauen, Bedürfnisse erkennen, Verbesserungen etablieren
- Maßnahmen zur gezielten Förderung von Gesundheit und Erhaltung der Leistungsfähigkeit
- Einbeziehung älterer Mitarbeiter in neue Organisationsabläufe und neue Technologien
- Pflichten des Arbeitgebers für gesundheitsfördernde Maßnahmen
- Kollegen und Arbeitgeber sensibilisieren
- Aufklärung erfolgreich führen
- Informationsprogramme im Betrieb starten
- Konzepte zum Gesundheitsmanagement entwickeln und umsetzen
- Gespräche mit Betroffenen führen
- Netzwerke aufbauen und pflegen
- Belastungsgrenze kennen und entsprechend agieren
- Resilienz: Mit Stress und Belastungen richtig umgehen
- Mentale Stärke aufbauen
- Wertschätzung und Arbeitszufriedenheit
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer befasst sind.
Ihr
Seminarablauf
Finden Sie den passenden
Termin
Nächste Termine (3)
Februar 2023
Juli 2023
November 2023
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.