Wichtige Partner der SBV

Mit guter Zusammenarbeit mehr erreichen

Integrationsamt, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung: Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Vertrauensperson arbeiten Sie regelmäßig mit verschiedenen Behörden zusammen. Um sich kompetent und wirksam für die Anliegen Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen einsetzen zu können, müssen Sie stets den Überblick über das Leistungsspektrum und die Zuständigkeiten der externen Stellen behalten. In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen für eine effektive SBV-Arbeit.

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Seminarinhalt

  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit
  • Rentenversicherung
  • Weitere Beteiligte
  • Im Mittelpunkt: Förderung und Unterstützung
  • Was beinhaltet der "Technische Beratungsdienst"?
  • Leistungsspektrum des Integrationsfachdienstes
  • Technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz & Co.
  • Die besondere Rolle beim Kündigungsschutz
  • Recht auf Beratung
  • Arbeitsplatzausstattung für (schwer-)behinderte Menschen
  • Stichwort: Gleichstellung
  • Hilfen im Arbeitsleben: Arbeitsassistenz & Berufsbegleitung
  • Antragsverfahren, Widerspruch, Klage
  • Sinnvolles Vorgehen gegen die Zustimmung des Integrationsamtes
  • Rechtsmittel, Fristen, Zuständigkeiten
  • Sozialrechtliche Folgen
  • im Kündigungsfall
  • im Anerkennungsverfahren
  • im Gleichstellungsverfahren

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Integrationsamt, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung: Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Vertrauensperson arbeiten Sie regelmäßig mit verschiedenen Behörden zusammen. Um sich kompetent und wirksam für die Anliegen Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen einsetzen zu können, müssen Sie stets den Überblick über das Leistungsspektrum und die Zuständigkeiten der externen Stellen behalten. In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen für eine effektive SBV-Arbeit.

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Starter-Set

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Seminarinhalt

Die wichtigsten Institutionen im Überblick -- Wer macht was?
  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit
  • Rentenversicherung
  • Weitere Beteiligte
Zentraler Partner: Das Integrationsamt
  • Im Mittelpunkt: Förderung und Unterstützung
  • Was beinhaltet der "Technische Beratungsdienst"?
  • Leistungsspektrum des Integrationsfachdienstes
  • Technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz & Co.
  • Die besondere Rolle beim Kündigungsschutz
Aufgaben und Leistungen der Agentur für Arbeit
  • Recht auf Beratung
  • Arbeitsplatzausstattung für (schwer-)behinderte Menschen
  • Stichwort: Gleichstellung
  • Hilfen im Arbeitsleben: Arbeitsassistenz & Berufsbegleitung
Die Rolle der Rentenversicherung
  • Antragsverfahren, Widerspruch, Klage
  • Sinnvolles Vorgehen gegen die Zustimmung des Integrationsamtes
  • Rechtsmittel, Fristen, Zuständigkeiten
  • Sozialrechtliche Folgen
So funktioniert die Zusammenarbeit
  • im Kündigungsfall
  • im Anerkennungsverfahren
  • im Gleichstellungsverfahren

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Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
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centrovital - Berlin, Adina Hotel Frankfurt Neue Oper - Frankfurt am Main, Holiday Inn Berlin City-West - Berlin, Mercure Hotel Düsseldorf City Nord - Düsseldorf, Novotel Nürnberg am Messezentrum - Nürnberg, Novotel - Hannover

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BR

Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).

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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.