AT-Angestellte: Arbeits- und tarifrechtliche Besonderheiten

Als BR gezielt auf die speziellen Bedürfnisse der Belegschaft eingehen

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(42 Bewertungen)

Details

Außertariflich Angestellte sind eine wachsende Gruppe von Beschäftigten. Ihre Vergütung wird nicht vom Tarifvertrag erfasst, da ihre Tätigkeit höher bewertet wird als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe. In diesem Seminar lernen Sie die Rechtsstellung von AT-Mitarbeitern kennen und erhalten praktische Tipps zur Ausgestaltung wirkungsvoller Betriebsvereinbarungen.

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  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt

  • AT-Angestellte und leitende Angestellte
  • Abgrenzung, Kriterien der Zuordnung - Rechtsprechung
  • Wegfall Tarifvorbehalt
  • Gestaltungskompetenz von BR und Arbeitgeber in sozialen Angelegenheiten von AT-Angestellten
  • Regelungen für Tarifangestellte im (Haus-)Tarifvertrag
  • Regelungsmöglichkeiten für AT-Angestellte durch Betriebsvereinbarung
  • Arbeitszeitregelungen
  • Gehaltsgrundsätze
  • Vergütung von Mehrarbeit
  • Erhöhung tariflicher Gehälter - Folgen für AT-Angestellte
  • Urlaub, Überstunden, Kündigung
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung von AT- Angestellten
  • Anspruch auf Anpassung des AT-Vertrags zur Wahrung des AT-Status
  • Gleichbehandlungsprinzip
  • Kündigung, Aufhebungsvertrag
  • Mitbestimmung bei Eingruppierung von AT-Angestellten
  • Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten
  • Gehalt, Prämien, Zulagen
  • Gehaltserhöhungen
  • Änderung übertariflicher Vertragsbestandteile
  • Vergütungsvereinbarungen und AT-Gehaltssystematik
  • Mitgestaltung von Vergütungssystemen, variablen Vergütungen sowie Bonifikationen
  • Arbeitszeit, Flexibilisierung und Mehrarbeit
  • Stellenbewertung und Gehaltsgruppenregelung
  • Leistungszulagen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen der AT-Angestellten befasst sind. Was für die Tarifangestellten im (Haus-)Tarifvertrag festgelegt ist, kann für die AT-Angestellten weitgehend durch eine BV geregelt werden.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse erfüllen im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG die Kriterien der Erforderlichkeit.

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www.waf-seminar.de
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Außertariflich Angestellte sind eine wachsende Gruppe von Beschäftigten. Ihre Vergütung wird nicht vom Tarifvertrag erfasst, da ihre Tätigkeit höher bewertet wird als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe. In diesem Seminar lernen Sie die Rechtsstellung von AT-Mitarbeitern kennen und erhalten praktische Tipps zur Ausgestaltung wirkungsvoller Betriebsvereinbarungen.

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Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
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Seminarinhalt

Zuständigkeit des Betriebsrats für AT-Angestellte
  • AT-Angestellte und leitende Angestellte
  • Abgrenzung, Kriterien der Zuordnung - Rechtsprechung
Arbeits- und tarifrechtliche Stellung von AT-Angestellten
  • Wegfall Tarifvorbehalt
  • Gestaltungskompetenz von BR und Arbeitgeber in sozialen Angelegenheiten von AT-Angestellten
  • Regelungen für Tarifangestellte im (Haus-)Tarifvertrag
  • Regelungsmöglichkeiten für AT-Angestellte durch Betriebsvereinbarung
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei AT-Angestellten
  • Arbeitszeitregelungen
  • Gehaltsgrundsätze
  • Vergütung von Mehrarbeit
  • Erhöhung tariflicher Gehälter - Folgen für AT-Angestellte
  • Urlaub, Überstunden, Kündigung
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei AT-Angestellten
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung von AT- Angestellten
  • Anspruch auf Anpassung des AT-Vertrags zur Wahrung des AT-Status
  • Gleichbehandlungsprinzip
  • Kündigung, Aufhebungsvertrag
Beteiligungsrechte in Fragen der Vergütung von AT-Angestellten
  • Mitbestimmung bei Eingruppierung von AT-Angestellten
  • Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten
  • Gehalt, Prämien, Zulagen
  • Gehaltserhöhungen
  • Änderung übertariflicher Vertragsbestandteile
Betriebliche Mitbestimmung bei AT-Arbeitsbedingungen
  • Vergütungsvereinbarungen und AT-Gehaltssystematik
  • Mitgestaltung von Vergütungssystemen, variablen Vergütungen sowie Bonifikationen
  • Arbeitszeit, Flexibilisierung und Mehrarbeit
Betriebsvereinbarung über die Vergütung von AT-Angestellten
  • Stellenbewertung und Gehaltsgruppenregelung
  • Leistungszulagen

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Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die mit Fragen der AT-Angestellten befasst sind. Was für die Tarifangestellten im (Haus-)Tarifvertrag festgelegt ist, kann für die AT-Angestellten weitgehend durch eine BV geregelt werden.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse erfüllen im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG die Kriterien der Erforderlichkeit.