Arbeitsrecht für Betriebsräte im Gesundheitswesen

Aktuelles Wissen praxisnah auf den Punkt gebracht

Arbeitsrechtliche Fragestellungen zeichnen sich im Gesundheitswesen oft durch Besonderheiten aus, die über die allgemeine arbeitsrechtliche Praxis hinausgehen. In diesem Seminar informieren unsere Referenten Sie über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Gesundheitswesen. Dabei lernen Sie Ihren rechtlichen Handlungsrahmen kennen, um Ihre Rechte zielgerichtet einzusetzen.

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Ihr
Seminarinhalt

  • Die verschiedenen Berufsgruppen und ihre arbeitsrechtliche Stellung
  • Genauer hinschauen lohnt sich: arbeitsvertragliche Strukturen im Gesundheitswesen
  • Beschäftigungssicherung statt Auslagerung
  • Die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Im Brennpunkt: Pflegepersonalmangel
  • Wegfall der Tarifeinheit - Auswirkungen auf Ihre Betriebsratsarbeit
  • Methoden der Eingruppierung
  • Eingruppierung nach Einführung neuer Tarifverträge
  • Eingruppierungsfragen bei Pflegekräften und Ärzten
  • Verantwortung und Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Rechtskonforme Bereitschaftsdienstmodelle
  • Neuerungen bei Arbeitszeitbestimmungen im Mutterschutzgesetz
  • Überstunden im Schichtdienst und Umkleidezeiten als Arbeitszeit
  • Mindestlohn und flexible Arbeitszeitmodelle
  • Überwachungspflicht des Betriebsrats - Inhalt und Grenzen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, insbesondere für Betriebsräte aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die von organisatorischen und personellen Veränderungen betroffen sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.

Arbeitsrecht für Betriebsräte im Gesundheitswesen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Arbeitsrechtliche Fragestellungen zeichnen sich im Gesundheitswesen oft durch Besonderheiten aus, die über die allgemeine arbeitsrechtliche Praxis hinausgehen. In diesem Seminar informieren unsere Referenten Sie über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Gesundheitswesen. Dabei lernen Sie Ihren rechtlichen Handlungsrahmen kennen, um Ihre Rechte zielgerichtet einzusetzen.

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  • Arbeitsgesetze
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Seminarinhalt

Arbeitsrechtliche Besonderheiten im Gesundheitswesen
  • Die verschiedenen Berufsgruppen und ihre arbeitsrechtliche Stellung
  • Genauer hinschauen lohnt sich: arbeitsvertragliche Strukturen im Gesundheitswesen
  • Beschäftigungssicherung statt Auslagerung
Ihre Mitbestimmungsrechte als Betriebsrat
  • Die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Im Brennpunkt: Pflegepersonalmangel
  • Wegfall der Tarifeinheit - Auswirkungen auf Ihre Betriebsratsarbeit
Auf den Punkt: Alles was Sie zur Eingruppierung wissen müssen
  • Methoden der Eingruppierung
  • Eingruppierung nach Einführung neuer Tarifverträge
  • Eingruppierungsfragen bei Pflegekräften und Ärzten
Dauerbrenner: Arbeitszeitrecht
  • Verantwortung und Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Rechtskonforme Bereitschaftsdienstmodelle
  • Neuerungen bei Arbeitszeitbestimmungen im Mutterschutzgesetz
  • Überstunden im Schichtdienst und Umkleidezeiten als Arbeitszeit
  • Mindestlohn und flexible Arbeitszeitmodelle
  • Überwachungspflicht des Betriebsrats - Inhalt und Grenzen
Aktuelle BAG- und EuGH-Rechtsprechung

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, insbesondere für Betriebsräte aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die von organisatorischen und personellen Veränderungen betroffen sind.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.