Arbeitsrecht für Betriebsräte im Gesundheitswesen
Aktuelles Wissen praxisnah auf den Punkt gebracht
Arbeitsrechtliche Fragestellungen zeichnen sich im Gesundheitswesen oft durch Besonderheiten aus, die über die allgemeine arbeitsrechtliche Praxis hinausgehen. In diesem Seminar informieren unsere Referenten Sie über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Gesundheitswesen. Dabei lernen Sie Ihren rechtlichen Handlungsrahmen kennen, um Ihre Rechte zielgerichtet einzusetzen.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Seminarinhalt
- Die verschiedenen Berufsgruppen und ihre arbeitsrechtliche Stellung
- Genauer hinschauen lohnt sich: arbeitsvertragliche Strukturen im Gesundheitswesen
- Beschäftigungssicherung statt Auslagerung
- Die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten
- Im Brennpunkt: Pflegepersonalmangel
- Wegfall der Tarifeinheit - Auswirkungen auf Ihre Betriebsratsarbeit
- Methoden der Eingruppierung
- Eingruppierung nach Einführung neuer Tarifverträge
- Eingruppierungsfragen bei Pflegekräften und Ärzten
- Verantwortung und Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Rechtskonforme Bereitschaftsdienstmodelle
- Neuerungen bei Arbeitszeitbestimmungen im Mutterschutzgesetz
- Überstunden im Schichtdienst und Umkleidezeiten als Arbeitszeit
- Mindestlohn und flexible Arbeitszeitmodelle
- Überwachungspflicht des Betriebsrats - Inhalt und Grenzen
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, insbesondere für Betriebsräte aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die von organisatorischen und personellen Veränderungen betroffen sind.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
Arbeitsrecht für Betriebsräte im Gesundheitswesen
Aktuelles Wissen praxisnah auf den Punkt gebracht
Arbeitsrechtliche Fragestellungen zeichnen sich im Gesundheitswesen oft durch Besonderheiten aus, die über die allgemeine arbeitsrechtliche Praxis hinausgehen. In diesem Seminar informieren unsere Referenten Sie über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Gesundheitswesen. Dabei lernen Sie Ihren rechtlichen Handlungsrahmen kennen, um Ihre Rechte zielgerichtet einzusetzen.
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Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder aus allen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, insbesondere für Betriebsräte aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die von organisatorischen und personellen Veränderungen betroffen sind.
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Holiday Inn Hamburg - City Nord - Hamburg, NH Hotel Düsseldorf-City - Düsseldorf, Leonardo Royal Hotel - Mannheim, Leonardo Hotel - Weimar
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.