Rente und Beschäftigungsbrücken
Kollegen beim Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente begleiten
Wenn Arbeitsverhältnisse vorzeitig beendet oder krankheitsbedingt unterbrochen werden beziehungsweise nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können, ist eine umfassende Beratung der betroffenen Kollegen durch den Betriebsrat erforderlich. In diesem Seminar lernen Sie die verschiedenen Rentenarten und Übergangsmöglichkeiten in die Altersrente kennen. Verschaffen Sie sich zudem einen Überblick über die Möglichkeiten von Sozialleistungsbezügen und Unterstützungen der Berufsgenossenschaft.
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Die verschiedenen Renten wegen Alters kennen
- Früher in die Rente - welche Abschlägen drohen?
- Fit bis ins Alter: Weiterarbeiten trotz Rentenbezug
- Sinnvoll oder nicht? Hinzuverdienstmöglichkeiten und -grenzen
- Verschiedene Modelle von Altersteilzeit im Überblick
- Näheres zu Herabsetzung und Verteilung der Arbeitszeit
- Vor- und Nachteile von Arbeitszeitkonten und Wertguthaben
- Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung Altersteilzeit
- Was versteht man unter Arbeitsunfall, was unter Berufskrankheit?
- Die volle Palette: Leistungen der Unfallversicherung im Überblick
- Möglichkeiten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation kennen
- Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Krankengeld: Ab wann und wie lange zahlt die Krankenkasse?
- Besonderheiten einer privaten Krankenversicherung kennen
- Was passiert bei Wiedereingliederung und Reha?
- Nahtlosigkeit als Übergang zur Rente wegen Erwerbsminderung
- Voraussetzungen für Rente wegen Erwerbsminderung kennen
- Über Dauer und Umfang der Rentenleistung Bescheid wissen
- Mehr zu Höhe und Dauer des ALG I erfahren
- Was gilt bei Krankheit während der Arbeitslosigkeit?
- Das sollten Sie zu Sperrzeiten und Anrechnung von Abfindungen wissen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats sowie Schwerbehindertenvertretungen, die Kollegen beim Übergang in die Rente begleiten sowie mit Gesprächen und Verhandlungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betraut sind.
Ihr
Seminarablauf
Finden Sie den passenden
Termin
Termine werden geladen
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.
Rente und Beschäftigungsbrücken
Kollegen beim Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente begleiten
Wenn Arbeitsverhältnisse vorzeitig beendet oder krankheitsbedingt unterbrochen werden beziehungsweise nur noch eingeschränkt fortgesetzt werden können, ist eine umfassende Beratung der betroffenen Kollegen durch den Betriebsrat erforderlich. In diesem Seminar lernen Sie die verschiedenen Rentenarten und Übergangsmöglichkeiten in die Altersrente kennen. Verschaffen Sie sich zudem einen Überblick über die Möglichkeiten von Sozialleistungsbezügen und Unterstützungen der Berufsgenossenschaft.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats sowie Schwerbehindertenvertretungen, die Kollegen beim Übergang in die Rente begleiten sowie mit Gesprächen und Verhandlungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betraut sind.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
Adina Hotel - Nürnberg, Hotel Essener Hof - Essen, ARCOTEL HafenCity - Dresden, Dorint Kongresshotel - Mannheim, Sieben Welten Hotel & Spa Resort - Fulda/Künzell, Leonardo Hotel Hamburg Altona - Hamburg
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.