Anerkennung der (Schwer-)Behinderung und Gleichstellung
Als SBV Ihre Kollegen qualifiziert beraten
Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung gehören zu den Hauptaufgaben der SBV. Um Ihre (schwer-)behinderten Kollegen dabei kompetent beraten zu können, brauchen Sie umfassendes Know-how. In diesem Seminar lernen Sie den Verfahrensablauf zur Anerkennung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft kennen.
Ihr Nutzen
- Den Verfahrensablauf zur Anerkennung einer (Schwer-)Behinderteneigenschaft kennenlernen
- Kriterien für die Bestimmung einzelner Grade der Behinderung (GdB) erfahren
- Nachteilsausgleiche kennen und deren Inanspruchnahme unterstützen
Seminarinhalt
Wichtige Fachbegriffe im Fest- und Gleichstellungsverfahren
- Behinderung, Schwerbehinderung
- Gleichstellung mit (schwer-)behinderten Menschen
- Grad der Behinderung (GdB)
Feststellung der (Schwer-)Behinderung
- Antrag auf Feststellung der Behinderung
- Zuständige Behörde, Ansprechpartner, Vordrucke
- Einzureichende medizinische Unterlagen
Feststellungsantrag - Verfahrensablauf
- Erstantrag, Neuantrag, Verlängerung des (Schwer-)Behindertenausweises, Verschlimmerungsantrag
- Verwaltungsentscheidung
- Bescheid, (Schwer-)Behindertenausweis
Gleichstellungsantrag - Verfahrensablauf
- Voraussetzungen kennen
- Wer ist die zuständige Behörde?
- Unterschiede zur (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Sozialmedizinische Bewertung
- Die versorgungsmedizinischen Grundsätze als Beurteilungsmaßstab bei Behinderungen
- Einzel-GdB und Gesamt-GdB-Bildung
- Nachteilsausgleiche für besondere Gruppen (schwer-)behinderter Menschen
- Erfahrungswerte mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung
Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
- Widerspruch, Widerspruchsbescheid
- Klagemöglichkeiten
- Klageverfahren
- Rechtsbehelfe, Rechtswahrung bei Verlust bzw. Entziehung der (Schwer-)Behinderteneigenschaft
Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schwerbehindertenvertretung
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.697,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.630,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.579,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, da Hilfe bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder bei Neufeststellung des Grades der Behinderung zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehören.
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Sozialrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminar-Empfehlungen
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