Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für die SBV
Wirkungsvoll gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorgehen
Im betrieblichen Arbeitsalltag kommt es oft zu Diskriminierungen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Beschäftigte vor Ausgrenzung und Unterdrückung schützen. Hier ist auch die SBV gefragt! In diesem Seminar lernen Sie die Anwendungsbereiche des AGG in Verbindung mit dem SGB IX kennen und erfahren, wie Sie ein diskriminierungsfreies Umfeld schaffen.
Ihr Nutzen
- Als SBV aktiv gegen Benachteiligung vorgehen
- Datenschutz und Gleichbehandlung im Arbeitsalltag sicherstellen
- Ihre Rechte als SBV kennen und effektiv mitbestimmen
Seminarinhalt
Wichtiges Wissen zum Gleichbehandlungsgesetz
- Der Behindertenbegriff nach AGG, SGB IX und GG
- Abgrenzung Behinderung - Schwerbehinderung - Gleichstellung
- Mittelbare Benachteiligung und Diskriminierung
- Pflichtverletzungen durch Arbeitgeber/Mitarbeiter
- Haftung des AG bei MA-Pflichtverletzungen
Handlungsfelder für die SBV
- Überwachung des AGG in Bezug auf das Diskriminierungsmerkmal "Behinderung"
- Überwachungs- und Beratungsfunktion bei Fragen der Teilhabe am Berufsleben, Stellenausschreibungen, Einstellungen, Personalfragebogen
- Auswirkungen des AGG auf bestehende und geplante betriebliche Vereinbarungen, Inklusionsvereinbarungen
Fragen der Zulässigkeit eventueller Ungleichbehandlung
- Zulässige Ungleichbehandlung nach AGG und SGB IX
- Nachtarbeit, Mehrarbeit, Zusatzurlaub
- (Schwer-)Behinderung und Sozialauswahl
- Gestaltung von Arbeitsplatz, -ablauf, -umgebung
Vertrauensvolle Zusammenarbeit in Bezug auf das AGG
- Zusammenwirken von Arbeitgeber und SBV
- Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
- Zusammenarbeit des Integrationsteams nach § 167 SGB IX
- Zusammenarbeit SBV und Beschwerdestelle
Pflichten des Arbeitgebers nach dem AGG
- Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung/Benachteiligung
- Hinweispflicht des Arbeitgebers auf die Unzulässigkeit
- Abmahnung, Versetzung, Kündigung von Beschäftigten, die gegen das AGG verstoßen
- Schadensersatzpflicht
Rechte der Arbeitnehmer nach dem AGG
- Beschwerderecht bei der zuständigen Stelle
- Beschwerdemöglichkeit bei der SBV
- Voraussetzungen der Arbeitsniederlegung (Arbeitsverweigerung) nach dem AGG
- Anspruch auf Entschädigung/Schadensersatzzahlung, Beweislast
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Zweiter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
14:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
17:00 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.307,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.255,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.216,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der SBV und für Betriebsräte, die sich für die speziellen Schutzvorschriften und die besonderen Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer wirkungsvoll einsetzen möchten.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ebenfalls besteht eine Erforderlichkeit für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats. Auch wenn die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen selbst dem Betriebsrat angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres BR-Mitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Sozialrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
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