Fakten zum Seminar
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Zusammenarbeit von Betriebsrat und SBV
Sich zum Wohl (schwer-)behinderter Kollegen optimal ergänzen
Details
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind gemeinsam für die Belange von (schwer-)behinderten Menschen verantwortlich. Deshalb ist ein abgestimmtes und kollegiales Handeln beider Gremien von besonderer Bedeutung. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie sich als BR und SBV wechselseitig optimal ergänzen und die häufigsten Reibungspunkte in Ihrer Zusammenarbeit vermeiden können.
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Seminarinhalt
- Das jeweils andere Gremium als kompetenten Ansprechpartner wahrnehmen
- An einem Strang ziehen: Erfahrungsaustausch statt verhärtete Fronten!
- Nicht nur Zuhörer: Die Rolle der SBV in BR-Sitzungen
- Als BR Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen gewähren
- Sich mit Teilnahmerechten an Monatsgespräch und Ausschusssitzungen auskennen
- Unterrichtung und Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Arbeitsbedingungen miteinander gestalten und verbessern
- Abgestimmt auf ungerechtfertigte Kündigungen reagieren
- Bei personellen Einzelmaßnahmen den Schulterschluss suchen
- Wichtige Überwachungsaufgaben gemeinsam wahrnehmen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zusammenarbeit bei Gefährdungsbeurteilungen
- Die SBV bei Umstrukturierungen gewinnbringend einbinden
- Mit vereinten Kräften eine gute Inklusionsvereinbarung durchsetzen
- Prävention & BEM - zusammen mehr erreichen!
- Öffentlichkeitsarbeit im Fokus: Vor der Belegschaft als Team auftreten
- Betriebsvereinbarungen als Instrument für wichtige SBV-Themen nutzen
- Mitbestimmungsreche des BR gemeinsam und zielgerichtet ausschöpfen
- Desk-Sharing: Hier ist Teilen erwünscht!
- Klare Trennlinie: Hier sollten sich SBV und BR nicht in die Quere kommen
- Warum die ordnungsgemäße Einladung zu Sitzung und Ausschuss so wichtig ist
- Aussetzungsantrag der SBV - Affront oder Notwehr?
- Falsches Rollenverständnis: Das Arbeitsgericht als Streitschlichter?
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter und für diejenigen Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die auf diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Hinweise
Die Teilnahme an den Seminaren "Schwerbehindertenvertretung Teil 1" bzw. "Betriebsverfassungsrecht Teil 1" sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.
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