Zusammenarbeit von Betriebsrat und SBV

Sich zum Wohl (schwer-)behinderter Kollegen optimal ergänzen

4,6 von 5
(19 Bewertungen)
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Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind gemeinsam für die Belange von (schwer-)behinderten Menschen verantwortlich. Deshalb ist ein abgestimmtes und kollegiales Handeln beider Gremien von besonderer Bedeutung. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie sich als BR und SBV wechselseitig optimal ergänzen und die häufigsten Reibungspunkte in Ihrer Zusammenarbeit vermeiden können.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR519-6560
Hotel
relexa Hotel
Lurgiallee 2
60439 Frankfurt am Main
Von
21. November 2023 14:00 Uhr
Bis
24. November 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.589,00 €
2. Teilnehmer
1.526,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.478,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Win-win: Vorteile einer engen Zusammenarbeit erkennen und nutzen
  • Das jeweils andere Gremium als kompetenten Ansprechpartner wahrnehmen
  • An einem Strang ziehen: Erfahrungsaustausch statt verhärtete Fronten!
Das Rechtsverhältnis beider Gremien zueinander verstehen
  • Nicht nur Zuhörer: Die Rolle der SBV in BR-Sitzungen
  • Als BR Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen gewähren
  • Sich mit Teilnahmerechten an Monatsgespräch und Ausschusssitzungen auskennen
  • Unterrichtung und Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Wo die Zusammenarbeit von BR und SBV unerlässlich ist
  • Arbeitsbedingungen miteinander gestalten und verbessern
  • Abgestimmt auf ungerechtfertigte Kündigungen reagieren
  • Bei personellen Einzelmaßnahmen den Schulterschluss suchen
  • Wichtige Überwachungsaufgaben gemeinsam wahrnehmen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zusammenarbeit bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Die SBV bei Umstrukturierungen gewinnbringend einbinden
  • Mit vereinten Kräften eine gute Inklusionsvereinbarung durchsetzen
  • Prävention & BEM - zusammen mehr erreichen!
Sich gegenseitig unterstützen - aber wie?
  • Öffentlichkeitsarbeit im Fokus: Vor der Belegschaft als Team auftreten
  • Betriebsvereinbarungen als Instrument für wichtige SBV-Themen nutzen
  • Mitbestimmungsreche des BR gemeinsam und zielgerichtet ausschöpfen
Wichtige Praxistipps für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
  • Desk-Sharing: Hier ist Teilen erwünscht!
  • Klare Trennlinie: Hier sollten sich SBV und BR nicht in die Quere kommen
  • Warum die ordnungsgemäße Einladung zu Sitzung und Ausschuss so wichtig ist
  • Aussetzungsantrag der SBV - Affront oder Notwehr?
  • Falsches Rollenverständnis: Das Arbeitsgericht als Streitschlichter?

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren "Schwerbehindertenvertretung Teil 1" bzw. "Betriebsverfassungsrecht Teil 1" sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter und für diejenigen Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

Novina Hotel Südwestpark - Nürnberg, Mercure Hotel Oldenburger Allee - Hannover, centrovital - Berlin, Vienna House by Wyndham Sonne - Rostock

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die auf diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

Zusammenarbeit von Betriebsrat und SBV

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Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind gemeinsam für die Belange von (schwer-)behinderten Menschen verantwortlich. Deshalb ist ein abgestimmtes und kollegiales Handeln beider Gremien von besonderer Bedeutung. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie sich als BR und SBV wechselseitig optimal ergänzen und die häufigsten Reibungspunkte in Ihrer Zusammenarbeit vermeiden können.

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21. November 2023 14:00 Uhr
Bis
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  • Nicht nur Zuhörer: Die Rolle der SBV in BR-Sitzungen
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  • Betriebsvereinbarungen als Instrument für wichtige SBV-Themen nutzen
  • Mitbestimmungsreche des BR gemeinsam und zielgerichtet ausschöpfen
  • Desk-Sharing: Hier ist Teilen erwünscht!
  • Klare Trennlinie: Hier sollten sich SBV und BR nicht in die Quere kommen
  • Warum die ordnungsgemäße Einladung zu Sitzung und Ausschuss so wichtig ist
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Die Teilnahme an den Seminaren "Schwerbehindertenvertretung Teil 1" bzw. "Betriebsverfassungsrecht Teil 1" sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

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Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
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09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
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Die auf diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

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