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Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1
Grundlagenwissen für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss erwerben
Details
"Für Neueinstellungen haben wir kein Geld" oder "die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zwingt uns zu Entlassungen". Für Sie als Betriebsrat stellt sich die Frage, ob diese oder andere wirtschaftliche Argumente der Unternehmensleitung zutreffen oder ob es Alternativen gibt. Hier sind Sie als Mitglied des Betriebsrats gefordert. Das Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge im Unternehmen unterstützt Sie dabei, auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung zu verhandeln.
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Kostenlos
für Sie
- Das Einmaleins der BWL
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Rechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zusammenarbeit und Informationsbeschaffung durch den Wirtschaftsausschuss optimieren
- Gemeinsam Strategien entwickeln und Einfluss nehmen
- Rechtsformen von Unternehmen und ihre Auswirkungen
- Wo sind welche wirtschaftlichen Informationen vorhanden?
- Wie funktioniert die Planung und Steuerung des Unternehmens?
- Informationen aus Buchhaltung und Controlling nutzen
- Aktuelle Angaben aus Monatsauswertungen gewinnen
- Welche Informationen enthalten Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung?
- Weiterführende Erläuterungen aus Anhang und Lagebericht analysieren
- Folgen der Unternehmensplanung für die Personalsituation erkennen
- Wohin steuert das Unternehmen?
- Die Zukunftssicherung des Unternehmens beurteilen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die noch nicht über diese Grundkenntnisse verfügen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte, ist die Teilnahme an diesem Seminar zu wirtschaftlichen Grundlagen erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Das Seminar informiert über die für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen wirtschaftlichen Grundbegriffe. LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): "Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (...) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln."
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"Für Neueinstellungen haben wir kein Geld" oder "die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zwingt uns zu Entlassungen". Für Sie als Betriebsrat stellt sich die Frage, ob diese oder andere wirtschaftliche Argumente der Unternehmensleitung zutreffen oder ob es Alternativen gibt. Hier sind Sie als Mitglied des Betriebsrats gefordert. Das Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge im Unternehmen unterstützt Sie dabei, auf Augenhöhe mit der Unternehmensleitung zu verhandeln.
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Hinweise
Wichtig für jeden Betriebsrat!
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder sowie Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die noch nicht über diese Grundkenntnisse verfügen.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
Best Western Plus Hotel Am Schlossberg - Nürtingen, Mercure Hotel - Potsdam, Leonardo Royal Cologne Bonn Airport - Köln, Holiday Inn - München/Unterhaching, Mercure Hotel Oldenburger Allee - Hannover, Leonardo Hotel Hamburg Altona - Hamburg, relexa Hotel - Frankfurt am Main, Hollywood Media Hotel - Berlin, Stadthotel am Römerturm - Köln
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Für alle, insbesondere auch neu gewählte Betriebsräte, ist die Teilnahme an diesem Seminar zu wirtschaftlichen Grundlagen erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG. Das Seminar informiert über die für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen wirtschaftlichen Grundbegriffe. LAG Baden-Württemberg v. 08.11.1996 (5 TaBV 2/96): "Eine sachgerechte BR-Arbeit erfordert von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an allgemeinen (...) wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen BR-Mitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse noch nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln."