Wirtschaftswissen für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Informationen gewinnen, kompetent mitbestimmen
Als Mitglied des Aufsichtsrates wirken Sie mit bei wesentlichen wirtschaftlichen Entscheidungen über die Geschäftspolitik. Damit Sie als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auf unternehmerische Entscheidungen Einfluss nehmen können, brauchen Sie betriebswirtschaftliches Wissen. Verschaffen Sie sich praxisnah einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens!
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits Grundkenntnisse haben, aber noch nicht über das für Aufsichtsratsmitglieder erforderliche betriebswirtschaftliche Wissen verfügen.
Für Sie
Seminar-Empfehlungen
Kostenloses Webinar: Die 5 verhängnisvollsten Fehler im Arbeitsrecht
Direkter Austausch zwischen Referent und TeilnehmerAufsichtsrat Teil 1
Rechte und Pflichten kennen, Organisationsabläufe verstehenKostenloses Webinar: Die 6 wichtigsten Praxis-Tipps für Betriebsräte
Direkter Austausch zwischen Referent und TeilnehmerBesuchen Sie unsere Webseite für mehr Infos:www.waf-seminar.de/seminare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.
Wirtschaftswissen für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Informationen gewinnen, kompetent mitbestimmen
Als Mitglied des Aufsichtsrates wirken Sie mit bei wesentlichen wirtschaftlichen Entscheidungen über die Geschäftspolitik. Damit Sie als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auf unternehmerische Entscheidungen Einfluss nehmen können, brauchen Sie betriebswirtschaftliches Wissen. Verschaffen Sie sich praxisnah einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens!
Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Fakten zum Seminar
Ihr
Seminarinhalt
- Regelmäßige Berichte des Vorstands
- Aktuelle Vorlagenberichte, Sonderberichte
- Rechte auf Einsicht und Prüfung durch den Aufsichtsrat
- Aufgaben des Abschlussprüfers
- Beauftragung durch den Aufsichtsrat
- Prüfung des Jahresabschlusses im Aufsichtsrat
- Gewinnverschiebungen und Verlustausweise
- Bilanzpolitische Möglichkeiten zur gezielten Erhöhung oder Verminderung des Jahresüberschusses
- Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte kennenlernen
- Auswirkungen auf das Jahresergebnis beurteilen
- Informationen aus Buchhaltung und Controlling nutzen
- Aktuelle Angaben aus Monatsauswertungen gewinnen
- Welche Informationen enthalten Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung?
- Weiterführende Erläuterungen aus Anhang und Lagebericht analysieren
- Pläne für Rationalisierungsmaßnahmen
- Auswirkungen der Investitionsplanung einschätzen
- Anzeichen für drohende Insolvenz erkennen
- Wie beeinflussen Einsparungen die Personalplanung?
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits Grundkenntnisse haben, aber noch nicht über das für Aufsichtsratsmitglieder erforderliche betriebswirtschaftliche Wissen verfügen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.
Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Kostenloses Webinar: Die 5 verhängnisvollsten Fehler im Arbeitsrecht
Direkter Austausch zwischen Referent und Teilnehmer
Aufsichtsrat Teil 1
Rechte und Pflichten kennen, Organisationsabläufe verstehen
Kostenloses Webinar: Die 6 wichtigsten Praxis-Tipps für Betriebsräte
Direkter Austausch zwischen Referent und Teilnehmer