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Wirtschaftsausschuss Teil 3
Weitere wichtige betriebliche Informationsquellen auswerten
Details
Die Informationsgewinnung des Wirtschaftsausschusses geht weit über die bloße Auswertung des Jahresabschlusses hinaus. Wer sich hierauf beschränkt und nicht alle innerbetrieblichen Erkenntnisquellen ausschöpft, begibt sich in gefährliches Fahrwasser. Lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie auch weitere wichtige betriebswirtschaftliche Informationsquellen effektiv für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss nutzen, um die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens vollständig beurteilen zu können.
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Seminarinhalt:
- Passgenau für WA-Mitglieder: Wie funktioniert Controlling und was macht der Controller?
- Zwischen operativem und strategischem Controlling unterscheiden
- Wichtige Zahlen und Analysen aus dem Berichtswesen für die Arbeit des WA nutzen
- Managementreports: Aktuelle Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen
- Vorteile des Wirtschaftsprüferberichts gegenüber dem Jahresabschluss kennen
- Vorlagepflicht: Lassen Sie sich vom Arbeitgeber nicht abspeisen!
- Über Aufbau und Inhalte eines Wirtschaftsprüferberichts Bescheid wissen
- Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sinnvoll filtern
- Was gibt es bei der Kostenrechnung und der Preiskalkulation zu beachten?
- Inhalt und Aussagekraft kurzfristiger Erfolgs- und Betriebsergebnisrechnungen
- Wie aussagekräftig sind Produktivitäts-, Auslastungs- und Deckungsbeitragsrechnungen?
- Erfolgsfaktor Mitarbeiter: So gewinnen Sie wichtige Infos zur Personalplanung!
- Informationen zur Strategieplanung und zum Risikomanagement erhalten
- Über Einzelpläne und deren Folgen für die Beschäftigungssituation Bescheid wissen
- Zusammenhänge zwischen Planung, Berichtswesen und Jahresabschluss verstehen
- Global denken: Wirtschaftspolitische Entwicklungen und die Bedeutung für das eigene Unternehmen
- Ermittlung einer langfristigen Perspektive: So sieht die Zukunft des Unternehmens aus
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. "Alle Mitglieder, nicht nur die Mitglieder des Betriebsrats, müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen." (LAG Hamm 13.10.1999 NZA-RR 2000)
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar Kenntnisse, die nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Dies gilt auch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht Mitglied im Betriebsrat sind. "Alle Mitglieder, nicht nur die Mitglieder des Betriebsrats, müssen über die erforderlichen Kenntnisse verfügen." (LAG Hamm 13.10.1999 NZA-RR 2000)
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