Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Wirtschaftsausschuss Teil 1
Aufgaben und Organisation im Wirtschaftsausschuss
Details
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist gerade kein Ausschuss des Betriebsrats, sondern ein eigenständiges Gremium und folgt damit seinen eigenen Regeln. Diese gilt es zu kennen und sicher zu beherrschen, um in wirtschaftlichen Angelegenheiten effektiv als Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fungieren zu können. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen alles, was Sie für einen erfolgreichen Start im Wirtschaftsausschuss wissen müssen.
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Kostenlos
für Sie
- Handbuch Wirtschaftsausschuss
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Seminarinhalt
- Basics: Zusammensetzung und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
- Über Ihre persönliche Rechtsstellung als WA-Mitglied Bescheid wissen
- Gewusst wie: Schulungsanspruch des Wirtschaftsausschusses
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren, Schweigepflichten beachten
- Wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer auf Augenhöhe beraten
- Unterrichtung des Betriebsrats: Alarmsignale frühzeitig deuten und hierauf hinweisen
- Strukturen schaffen: Vom WA-Sprecher bis zur Geschäftsordnung
- Sitzungen des WA: Wann, wie oft, wer und wie?
- WA-Arbeit ist Teamarbeit: Effektive Termin- und Arbeitsplanung
- Aufgaben und Kompetenzen sinnvoll verteilen
- Hilfe erlaubt: Zu schwierigen Materien Sachverständige hinzuziehen
- Ergebnisse nachhaltig sichern und aussagekräftige Protokolle erstellen
- Als WA die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat effektiv gestalten
- Die jeweiligen Rechte von BR/GBR/KBR und WA taktisch nutzen
- Tipps zur Konsensfindung und Umgang mit unterschiedlichen Interessen
- Möglichkeiten zum Aufbau eines Informationsnetzwerks
- Auskunftspflichten des Unternehmers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- Unterlagen des Unternehmers zielgerichtet einsehen und richtig interpretieren
- Informationsgewinnung aus Jahresabschluss und Geschäftsbericht
- Betriebswirtschaftliche Informationsquellen für den WA nutzen
- Informationen den Angelegenheiten nach § 106 Abs. 3 BetrVG zuordnen
- Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte kennen
- Was tun bei Streit über die Erforderlichkeit von Informationen für den WA?
- Durchsetzung der Informationsbeschaffungsrechte in der Praxis
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.