Wirtschaftsausschuss Teil 1

Aufgaben und Organisation im Wirtschaftsausschuss

4,8 von 5
(1.021 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Der Wirtschaftsausschuss ist gerade kein Ausschuss des Betriebsrats, sondern ein eigenständiges Gremium und folgt damit seinen eigenen Regeln. Diese gilt es zu kennen und sicher zu beherrschen, um in wirtschaftlichen Angelegenheiten effektiv als Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fungieren zu können. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen alles, was Sie für einen erfolgreichen Start im Wirtschaftsausschuss wissen müssen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Handbuch Wirtschaftsausschuss
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR182-7402
Hotel
Sauerland Stern Hotel
Kneippweg 1
34508 Willingen
Von
04. September 2023 14:00 Uhr
Bis
07. September 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.598,00 €
2. Teilnehmer
1.535,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.487,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Rechtsgrundlagen des Wirtschaftsausschusses
  • Basics: Zusammensetzung und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
  • Über Ihre persönliche Rechtsstellung als WA-Mitglied Bescheid wissen
  • Gewusst wie: Schulungsanspruch des Wirtschaftsausschusses
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren, Schweigepflichten beachten
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer auf Augenhöhe beraten
  • Unterrichtung des Betriebsrats: Alarmsignale frühzeitig deuten und hierauf hinweisen
Organisation und Geschäftsabläufe im Wirtschaftsausschuss
  • Strukturen schaffen: Vom WA-Sprecher bis zur Geschäftsordnung
  • Sitzungen des WA: Wann, wie oft, wer und wie?
  • WA-Arbeit ist Teamarbeit: Effektive Termin- und Arbeitsplanung
  • Aufgaben und Kompetenzen sinnvoll verteilen
  • Hilfe erlaubt: Zu schwierigen Materien Sachverständige hinzuziehen
  • Ergebnisse nachhaltig sichern und aussagekräftige Protokolle erstellen
Zusammenarbeit mit dem BR, GBR und KBR
  • Als WA die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat effektiv gestalten
  • Die jeweiligen Rechte von BR/GBR/KBR und WA taktisch nutzen
  • Tipps zur Konsensfindung und Umgang mit unterschiedlichen Interessen
  • Möglichkeiten zum Aufbau eines Informationsnetzwerks
Informationsrechte kennen und gezielt einsetzen
  • Auskunftspflichten des Unternehmers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
  • Unterlagen des Unternehmers zielgerichtet einsehen und richtig interpretieren
  • Informationsgewinnung aus Jahresabschluss und Geschäftsbericht
  • Betriebswirtschaftliche Informationsquellen für den WA nutzen
  • Informationen den Angelegenheiten nach § 106 Abs. 3 BetrVG zuordnen
  • Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte kennen
  • Was tun bei Streit über die Erforderlichkeit von Informationen für den WA?
  • Durchsetzung der Informationsbeschaffungsrechte in der Praxis

Wichtige
Hinweise

Basiswissen, das im Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR143) vermittelt wird, ist erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Seminarhotels

Seminaris Avendi Hotel - Potsdam, Steigenberger Hotel - Dortmund, Mercure Hotel Panorama - Freiburg, Holiday Inn - München/Unterhaching, Courtyard by Marriott Hamburg City - Hamburg, Vienna House Easy - Wuppertal, Dorint Hotel - Würzburg, Welcome Hotel - Neckarsulm, H+ Hotel Hannover - Hannover, centrovital - Berlin

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

Wirtschaftsausschuss Teil 1

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Der Wirtschaftsausschuss ist gerade kein Ausschuss des Betriebsrats, sondern ein eigenständiges Gremium und folgt damit seinen eigenen Regeln. Diese gilt es zu kennen und sicher zu beherrschen, um in wirtschaftlichen Angelegenheiten effektiv als Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fungieren zu können. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen alles, was Sie für einen erfolgreichen Start im Wirtschaftsausschuss wissen müssen.

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Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR182-7402
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Kneippweg 1
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04. September 2023 14:00 Uhr
Bis
07. September 2023 12:30 Uhr
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  • Basics: Zusammensetzung und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
  • Über Ihre persönliche Rechtsstellung als WA-Mitglied Bescheid wissen
  • Gewusst wie: Schulungsanspruch des Wirtschaftsausschusses
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren, Schweigepflichten beachten
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer auf Augenhöhe beraten
  • Unterrichtung des Betriebsrats: Alarmsignale frühzeitig deuten und hierauf hinweisen
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  • Die jeweiligen Rechte von BR/GBR/KBR und WA taktisch nutzen
  • Tipps zur Konsensfindung und Umgang mit unterschiedlichen Interessen
  • Möglichkeiten zum Aufbau eines Informationsnetzwerks
  • Auskunftspflichten des Unternehmers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
  • Unterlagen des Unternehmers zielgerichtet einsehen und richtig interpretieren
  • Informationsgewinnung aus Jahresabschluss und Geschäftsbericht
  • Betriebswirtschaftliche Informationsquellen für den WA nutzen
  • Informationen den Angelegenheiten nach § 106 Abs. 3 BetrVG zuordnen
  • Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte kennen
  • Was tun bei Streit über die Erforderlichkeit von Informationen für den WA?
  • Durchsetzung der Informationsbeschaffungsrechte in der Praxis
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Hinweise

Basiswissen, das im Seminar Wirtschaftswissen für Betriebsräte Teil 1 vermittelt wird, ist erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Schwerbehindertenvertreter, die an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses beratend teilnehmen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

SBV

Aufgrund des Teilnahmerechts der SBV an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses sind die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

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Weiterempfehlung
4,8 von 5
(1.021 Bewertungen)
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Seminarinhalt
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