Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Webinar: Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen
Details
Als SBV vertreten Sie die Interessen von (schwer-)behinderten Kollegen im Betrieb und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wie setzen Sie Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen durch? Und wann greift der besondere Kündigungsschutz? Im zweiten Teil der Webinarrreihe stehen die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften von (schwer-)behinderten Menschen im Mittelpunkt.
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Kostenlos
für Sie

- Schwerbehindertenarbeitsrecht
- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
- Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
- Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
- Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
- Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
- Bei Behörden und vor Gericht
- Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
- Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
- Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
- Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
- Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
- Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
- Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
- Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
- Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
- Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
- Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht
Wichtige
Hinweise
Die Teilnahme an diesem Live Webinar ist ganz einfach: Sie brauchen nur einen Internetzugang und einen PC mit Ton (Lautsprecher oder Headset). Bitte führen Sie unter waf-meeting.de/technikcheck einen Technik Check durch, um zu überprüfen, ob Ihr PC zur Teilnahme geeignet ist.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Live Webinar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Ihr
Seminarablauf
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Webinar ist für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof DB 1990, 1243).
Das Webinar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Dieses Live Webinar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
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Das Webinar ist für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof DB 1990, 1243).
Das Webinar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.