Fakten zum Seminar
Webinar: Mobbing Teil 1
So erkennen und verhindern Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz
Details
Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland erleben jeden Tag Psychoterror am Arbeitsplatz. Mobbing wirkt sich nicht nur negativ auf die Arbeitsleistung, sondern auch auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Doch wann beginnt Mobbing und was kann der Betriebsrat dagegen tun? In diesem Live Webinar erfahren Sie, wie Sie gewöhnliche Konflikte und Mobbing unterscheiden können und wie Sie gezielt Maßnahmen gegen Mobbing ergreifen.
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie

- Mobbing
- Sozialgesetzbuch IX
- Mobbing
- Sozialgesetzbuch IX
Ihr
Seminarinhalt
- Kleinkrieg oder Terror?
- Übersicht über die verschiedenen Konfliktformen
- Fallbeispiele und Erfahrungen von Mobbing-Betroffenen
- Ursachen für den "Terror" am Arbeitsplatz
- So erkennen Sie als Betriebsrat Mobbing
- Mobbingablauf, Mobbinghandlungen, Gegenmaßnahmen
- Fragen der Beweislast
- Ansprüche gegen den/die Täter auf Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Ansprüche der Opfer gegenüber dem Arbeitgeber
- Mobbing und AGG
- Beschwerde nach § 85 BetrVG beim Betriebsrat einreichen
- Gegenmaßnahmen - so können Sie als Betriebsrat helfen
- Mobbinggespräche und Personalgespräche moderieren
- Versetzung oder Kündigung des/der Täter/-s beantragen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich mit dem Thema Mobbing befassen und Diskriminierungen im Betrieb entgegenwirken möchten.
Ihr
Seminarablauf
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Webinar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt ein Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland erleben jeden Tag Psychoterror am Arbeitsplatz. Mobbing wirkt sich nicht nur negativ auf die Arbeitsleistung, sondern auch auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Doch wann beginnt Mobbing und was kann der Betriebsrat dagegen tun? In diesem Live Webinar erfahren Sie, wie Sie gewöhnliche Konflikte und Mobbing unterscheiden können und wie Sie gezielt Maßnahmen gegen Mobbing ergreifen.
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Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich mit dem Thema Mobbing befassen und Diskriminierungen im Betrieb entgegenwirken möchten.
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
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Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Webinar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt ein Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Webinar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.