Webinar: Elektronische Arbeitszeiterfassung

Bei Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung aktiv mitbestimmen

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Das BAG hat in seinem jüngsten Beschluss vom 13.09.2022 unmissverständlich klargestellt, dass in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Nun liegt auch ein Gesetzentwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Arbeitgeber, die bislang noch über kein System zur Arbeitszeiterfassung verfügen, haben ein solches spätestens jetzt zu installieren. Bei der Frage der Ausgestaltung hat der Betriebsrat über § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aber ein echtes Mitbestimmungsrecht. Nutzen Sie diese Chance und sorgen Sie als Betriebsrat dafür, dass von Anfang an die Rechte und Interessen Ihrer Kollegen angemessen berücksichtigt werden.

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  • Arbeitsgesetze
Arbeitsgesetz

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zum Seminar

Sem. Nr.
ON536-9217
Modul 1
30.06.23   09:00 — 10:30 Uhr
Modul 2
30.06.23   11:00 — 12:30 Uhr
Preise
Pro Teilnehmer
398,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Modul 1: Die Pflicht zur Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung
  • Refresh: Über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit Bescheid wissen
  • Vorgabe aus Luxemburg: Das "Stechuhr-Urteil" des EuGH vom 14.05.2019
  • Inhalt und Auswirkungen des neuen BAG-Beschlusses zur Arbeitszeiterfassung
  • Endlich da: Gesetzentwurf zur Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes
  • Hüter der Gesetze: Als Betriebsrat seiner Überwachungsaufgabe effektiv nachkommen
Modul 2: Elektronische Arbeitszeiterfassung sinnvoll ausgestalten
  • BR oder GBR: Wer ist für die Ausgestaltung elektronischer Arbeitszeiterfassung zuständig?
  • Reichweite und Grenzen des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Mittel und Wege der Arbeitszeiterfassung: Stechuhr, Fingerprint, Apps & Co.
  • Datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Arbeitszeiterfassung beachten
  • Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung zur elektronischen Zeiterfassung nutzen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte, die anlässlich des neuen BAG-Urteils das Thema Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung aktiv angehen wollen.

Ihr
Seminarablauf

Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.

In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.

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Schulungsanspruch

BR

Die Teilnahme an diesem Webinar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

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Das BAG hat in seinem jüngsten Beschluss vom 13.09.2022 unmissverständlich klargestellt, dass in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Nun liegt auch ein Gesetzentwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Arbeitgeber, die bislang noch über kein System zur Arbeitszeiterfassung verfügen, haben ein solches spätestens jetzt zu installieren. Bei der Frage der Ausgestaltung hat der Betriebsrat über § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aber ein echtes Mitbestimmungsrecht. Nutzen Sie diese Chance und sorgen Sie als Betriebsrat dafür, dass von Anfang an die Rechte und Interessen Ihrer Kollegen angemessen berücksichtigt werden.

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