Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen

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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird in seiner endgültigen Fassung für die zweite Jahreshälfte 2023 erwartet. Dieses sieht vor, ab einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern ein betriebliches Meldesystem verpflichtend zu implementieren. Als Betriebsrat haben Sie hier vielfältige Mitbestimmungsrechte, weshalb dieses Thema zwangsläufig bei Ihnen auf dem Tisch liegen wird! Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.

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Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
Arbeitsgesetz

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
ON534-4303
Modul 1
04.09.23   09:00 — 10:30 Uhr
Modul 2
04.09.23   11:00 — 12:30 Uhr
Preise
Pro Teilnehmer
499,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Modul 1: Die Pflicht zur Errichtung eines betrieblichen Meldesystems
  • Kollegen in der Zwickmühle: Zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
  • Wissen, für welche Betriebe ab wann ein Hinweisgeberschutzsystem gesetzlich vorgeschrieben ist
  • Gesetzliche Vorgaben und betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsspielräume kennen
  • Über zwingende Abläufe bei internen und externen Meldestellen Bescheid wissen
  • Konsequenzen bei Nichtumsetzung oder Repressalien kennen
Modul 2: Hinweisgeberschutz sinnvoll ausgestalten
  • BR, GBR oder KBR: Wer ist für die Ausgestaltung des Hinweisgeberschutzes zuständig?
  • Information des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG frühzeitig einfordern
  • Bei der Besetzung der Meldestelle nach § 99 BetrVG vorausschauend mitbestimmen
  • Ordnungsverhalten im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der "Meldekanäle" nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung zum effektiven Hinweisgeberschutz nutzen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte in Betrieben ab 50 Beschäftigte, die sich frühzeitig über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.

Ihr
Seminarablauf

Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.

In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die Teilnahme an diesem Webinar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

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Details

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird in seiner endgültigen Fassung für die zweite Jahreshälfte 2023 erwartet. Dieses sieht vor, ab einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern ein betriebliches Meldesystem verpflichtend zu implementieren. Als Betriebsrat haben Sie hier vielfältige Mitbestimmungsrechte, weshalb dieses Thema zwangsläufig bei Ihnen auf dem Tisch liegen wird! Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.

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  • Information des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG frühzeitig einfordern
  • Bei der Besetzung der Meldestelle nach § 99 BetrVG vorausschauend mitbestimmen
  • Ordnungsverhalten im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
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  • Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung zum effektiven Hinweisgeberschutz nutzen
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