Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird in seiner endgültigen Fassung für die zweite Jahreshälfte 2023 erwartet. Dieses sieht vor, ab einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern ein betriebliches Meldesystem verpflichtend zu implementieren. Als Betriebsrat haben Sie hier vielfältige Mitbestimmungsrechte, weshalb dieses Thema zwangsläufig bei Ihnen auf dem Tisch liegen wird! Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.
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Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte in Betrieben ab 50 Beschäftigte, die sich frühzeitig über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.
Ihr
Seminarablauf
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Webinar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Webinar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen
Details
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird in seiner endgültigen Fassung für die zweite Jahreshälfte 2023 erwartet. Dieses sieht vor, ab einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern ein betriebliches Meldesystem verpflichtend zu implementieren. Als Betriebsrat haben Sie hier vielfältige Mitbestimmungsrechte, weshalb dieses Thema zwangsläufig bei Ihnen auf dem Tisch liegen wird! Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche Regelungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie berechtigte (Schutz-)Interessen von Hinweisgebern effektiv durchsetzen.
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Seminarinhalt
- Kollegen in der Zwickmühle: Zwischen Zivilcourage und Loyalitätspflicht
- Wissen, für welche Betriebe ab wann ein Hinweisgeberschutzsystem gesetzlich vorgeschrieben ist
- Gesetzliche Vorgaben und betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsspielräume kennen
- Über zwingende Abläufe bei internen und externen Meldestellen Bescheid wissen
- Konsequenzen bei Nichtumsetzung oder Repressalien kennen
- BR, GBR oder KBR: Wer ist für die Ausgestaltung des Hinweisgeberschutzes zuständig?
- Information des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG frühzeitig einfordern
- Bei der Besetzung der Meldestelle nach § 99 BetrVG vorausschauend mitbestimmen
- Ordnungsverhalten im Betrieb: Reichweite und Grenzen von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
- Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der "Meldekanäle" nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung zum effektiven Hinweisgeberschutz nutzen
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Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte in Betrieben ab 50 Beschäftigte, die sich frühzeitig über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.
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Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
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Die Teilnahme an diesem Webinar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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