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Webinar: Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1
Arbeitsunfähigkeit überwinden, Arbeitsplätze erhalten
Details
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient der Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter. Hier sind auch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. In diesem Live Webinar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe kennen und erfahren, wie Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte beim BEM nutzen können.
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Kostenlos
für Sie
- Ratgeber BEM
- Arbeitsgesetze
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Den BEM-Paragrafen (§ 167 Abs. 2 SGB IX) richtig verstehen
- BEM - wozu? Das BEM als Anti-Kündigungs-Tool
- BEM ja oder nein: Soll der Arbeitnehmer die BEM-Einladung annehmen?
- Geliebt, gehasst, gemieden: Was sich BEM-Freunde erhoffen, was BEM-Skeptiker befürchten
- Extra-Info (Musteranschreiben): So sieht eine faire BEM-Einladung aus
- Pflichten des Arbeitgebers und seiner Vertreter
- Im Mittelpunkt: Der Arbeitnehmer als BEM-Berechtigter
- Wächter, Ideengeber, Beistand: Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
- Seltene Gäste, hochwillkommen: Integrationsamt, Rehabilitationsträger, Betriebsarzt
- Extra-Info (Checkliste): Worüber reden, wozu schweigen im BEM?
- Alle BEM-Daten vom Chef verlangen: Was Arbeitgeber vorab mitteilen müssen
- Aufklären, aber richtig: Als Betriebsrat professionelle Vorgespräche führen
- Ein bunter Strauß an Vorschlägen: Klug handeln im Klärungsgespräch
- Augen offenhalten: Als Wachhund im BEM (§ 167 Abs. 2 Satz 6 SGB IX)
- Extra-Info (Vertragsvorschlag): Was eine gute BEM-Betriebsvereinbarung ausmacht
- Von der Begrüßung bis zur Nachsorge: So gelingt das BEM
- Freiwilligkeit, Datenschutz, Sinn und Zweck des BEM
- Der Chef sucht mit: Geeignete Anpassungs- und Änderungsmöglichkeiten
- Externe Leistungen gezielt nutzen: Was leisten Integrationsamt und Reha-Träger?
- Extra-Info (To-do-Liste): Richtiger Umgang mit BEM-"Muffeln"
- Schnelle Abhilfe bei gängigen BEM-Problemen
- BEM unterlassen, fehlgeschlagen? Das "blüht" dem Arbeitgeber
- BEM abgelehnt, abgebrochen? Was jetzt zu beachten ist
- Das BEM im Kündigungsschutzprozess
- Extra-Info (Musteranschreiben): So rügen Sie ein fehlerhaftes BEM
- Einen kniffligen BEM-Fall gemeinsam lösen
- Anwaltlicher Erfahrungsbericht (BEM): Das sagen die Gerichte
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
Ihr
Seminarablauf
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient der Wiedereingliederung langfristig erkrankter Beschäftigter. Hier sind auch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. In diesem Live Webinar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe kennen und erfahren, wie Sie als Betriebsrat Ihre Beteiligungsrechte beim BEM nutzen können.
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Dieses Webinar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
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