Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Tarifgebundener Betrieb
Handlungsspielräume des Betriebsrats kennen und nutzen
Details
Nach wie vor sind knapp 30 Prozent der Betriebe in Deutschland tarifgebunden. Dies hat zur Folge, dass der Betriebsrat in der Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern auch den Vorrang tariflicher Regelungen zu berücksichtigen hat. Dies ist nicht immer leicht, Fehler können gravierende Folgen haben. Umschiffen Sie diese gefährliche Klippe und werden Sie Profi im Zusammenspiel von Tarifrecht und betrieblicher Mitbestimmung.
Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Welche Tarifverträge gibt es und was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit?
- Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag - was gilt?
- Grundsatz der Tarifeinheit - was ist das?
- Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln unterscheiden
- Vor- und Nachteile eines AT-Vertrags richtig einschätzen können
- Wo kann man den Inhalt von Tarifverträgen einsehen?
- Typische Regelungsinhalte kennen und näher beleuchten
- Was sind die Besonderheiten eines Manteltarifvertrags?
- Lohntarifverträge: alles über Eingruppierung und Leistungslohn wissen
- Als BR über die Einhaltung von Tarifverträgen wachen
- Vorsicht: Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG unbedingt beachten!
- Was wird üblicherweise in Tarifverträgen geregelt und worauf ist hierbei zu achten?
- Was versteht man unter "betrieblicher Öffnungsklausel?"
- Wichtige Mitbestimmungsrechte des BR, die vom Tarifvorrang tangiert sein können
- Führt ein Verbandsaustritt immer dazu, dass der Tarifvertrag nicht mehr gilt?
- Kann ein Tarifvertrag "nachwirken" und was bedeutet dies?
- Was ist unter "begrenzter Fortdauer der Tarifbindung" zu verstehen?
- Initiativrechte der Gewerkschaften im Betrieb kennen
- Haben Gewerkschaften ein Recht auf Teilnahme an BR-Sitzungen?
- Beinhaltet das Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen auch ein Rederecht?
- Sich mit der Zulässigkeit gewerkschaftlicher Werbeveranstaltungen im Betrieb auskennen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, in deren Betrieb ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsräte, in deren Betrieben ein Tarifvertrag Anwendung findet, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Aktuelle
Bewertungen
Finden Sie einen
anderen Termin
Termine werden geladen
Tarifgebundener Betrieb
Handlungsspielräume des Betriebsrats kennen und nutzen
Nach wie vor sind knapp 30 Prozent der Betriebe in Deutschland tarifgebunden. Dies hat zur Folge, dass der Betriebsrat in der Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte nicht nur gesetzliche Vorschriften, sondern auch den Vorrang tariflicher Regelungen zu berücksichtigen hat. Dies ist nicht immer leicht, Fehler können gravierende Folgen haben. Umschiffen Sie diese gefährliche Klippe und werden Sie Profi im Zusammenspiel von Tarifrecht und betrieblicher Mitbestimmung.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Fakten
zum Seminar
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, in deren Betrieb ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
ARCOTEL Rubin - Hamburg, Novotel Frankfurt City - Frankfurt am Main, centrovital - Berlin, INNSIDE by Melia Düsseldorf Seestern - Düsseldorf
Aktuelle
Bewertungen
91.8% Weiterempfehlung
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle Betriebsräte, in deren Betrieben ein Tarifvertrag Anwendung findet, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.