Fakten zum Seminar
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SE-Betriebsrat
In einer europäischen Aktiengesellschaft erfolgreich mitbestimmen
Die 2004 ins Leben gerufene SE hat mittlerweile weite Verbreitung gefunden. Eine Beteiligungsvereinbarung soll hierbei das Recht der Belegschaft auf grenzüberschreitende Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung sichern. Wie funktioniert das aber in der Praxis und was passiert, wenn es zu keiner solchen Vereinbarung kommt? Erfahren Sie in diesem Seminar alles über die Mitbestimmung in einer europäischen SE sowie die Rolle und Aufgaben des "besonderen Verhandlungsgremiums".
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Wie wird eine SE gegründet?
- Rechtsgrundlagen und Struktur der SE kennen und verstehen
- Über Vor- und Nachteile der SE Bescheid wissen
- Was passiert mit geltenden Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen?
- Die Beteiligungsvereinbarung: Per Verhandlung zur Mitbestimmung
- SE-Betriebsrat kraft Gesetz: Was verbirgt sich dahinter?
- Verhältnis der SE zum Europäischen Betriebsrätegesetz
- Wie setzt sich das besondere Verhandlungsgremium zusammen?
- Das besondere Verhandlungsgremium richtig bilden
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des besonderen Verhandlungsgremiums
- Beschlüsse im besonderen Verhandlungsgremium korrekt fassen
- Sechs Monate erfolglos verhandelt: Folgen bei Nichteinigung kennen
- Alles über Aufgaben, Zuständigkeit, Unterrichtung und Anhörung erfahren
- Das SE-Betriebsratsmitglied: Rechte, Pflichten und Kostenerstattung
- Sitzungen und Unterrichtung des SE-Betriebsrats
- Reichweite der Mitbestimmung und Auffangregelungen kennen
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Mitglieder von Konzern-, Gesamt- und Betriebsräten international agierender Unternehmen, auch wenn diese derzeit noch nicht die Umwandlung oder die Bildung einer SE beschlossen haben.
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Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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