Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Schwerbehindertenvertretung Teil 3
Integration (schwer-)behinderter Kollegen fördern
Details
Als SBV fördern Sie die Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen in den Betrieb. Sie überwachen, ob bestehende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, beantragen Maßnahmen, die (schwer-)behinderten Arbeitnehmern in Ihrem Betrieb dienen, und nehmen Anregungen und Beschwerden von (schwer-)behinderten Kollegen entgegen. In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie für eine effektive SBV-Arbeit wissen müssen!
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Kostenlos
für Sie
- Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
- Sozialgesetzbuch IX
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
- Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
- Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die SBV kennen
- Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
- Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
- Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
- Unterstützung durch das Integrationsamt
- Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
- Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
- Ausbildung behinderter Jugendlicher
- Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
- Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
- Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
- Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
- Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung
Wichtige
Hinweise
Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 und SBV Teil 2 sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
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Starter-Set
- Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
- Sozialgesetzbuch IX
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Fakten
zum Seminar
Wichtige
Hinweise
Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR221) und SBV Teil 2 (https://www.waf-seminar.de/BR298) sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
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Seminarhotels
ARCOTEL John F - Berlin, Dorint An der Kongresshalle - Augsburg, Adina Hotel Frankfurt Neue Oper - Frankfurt am Main, Park Inn Alexanderplatz - Berlin, NH Hotel - Oberhausen, Hotel Vier Jahreszeiten - Starnberg, Welcome Hotel - Bad Arolsen, ATLANTIC Hotel Universum - Bremen, Pentahotel - Wiesbaden, Holiday Inn Berlin City-West - Berlin
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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.