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Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR185-8298
Hotel
Vienna House by Wyndham Sonne

Neuer Markt 2

18055 Rostock

Von
30. Juni 2025 12:00 Uhr
Bis
03. Juli 2025 10:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.496,00 €
2. Teilnehmer
1.437,00 €
3. Teilnehmer
1.392,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
169,00 €
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Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Integration fördern und Inklusion vorantreiben – Ihre Rolle als SBV!

4,7 von 5
(1.517 Bewertungen)

Details

Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie die Stimme Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie deren Eingliederung aktiv fördern, Gesetze und Verordnungen überwachen und gezielte Maßnahmen beantragen. Zusätzlich gewinnen Sie einen Überblick über staatliche Förderangebote und lernen, wie Sie schwierige Gespräche mit Ämtern souverän meistern. Jetzt anmelden und Ihre SBV-Arbeit auf ein neues Level bringen!

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Bis
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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
  • Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
  • Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die SBV kennen
  • Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
  • Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
  • Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Unterstützung durch das Integrationsamt
  • Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
  • Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
  • Ausbildung behinderter Jugendlicher
  • Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
  • Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
  • Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
  • Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
  • Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 und SBV Teil 2 sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Wichtige
Dokumente & Formulare

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Seminarinhalt

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Aktuelle
Bewertungen

73,76 %
Weiterempfehlung
4,7 von 5
(1.517 Bewertungen)
4,7
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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12.05. — 15.05.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
HannoverH+ Hotel
12.05. — 15.05.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
HannoverH+ Hotel
BR185-8768
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12.05. — 15.05.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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12.05. — 15.05.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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Juni 2025

16.06. — 19.06.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
MannheimDorint Kongresshotel
16.06. — 19.06.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
MannheimDorint Kongresshotel
BR185-8435
Details  

Juli 2025

07.07. — 10.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
DortmundSteigenberger Hotel
07.07. — 10.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
DortmundSteigenberger Hotel
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21.07. — 24.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
NürnbergNovina Hotel Südwestpark
21.07. — 24.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
NürnbergNovina Hotel Südwestpark
BR185-8109

August 2025

18.08. — 21.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
WillingenSauerland Stern Hotel
18.08. — 21.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
WillingenSauerland Stern Hotel
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September 2025

01.09. — 04.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
BremenATLANTIC Hotel Universum
01.09. — 04.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
BremenATLANTIC Hotel Universum
BR185-7717
23.09. — 26.09.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
Frankfurt am MainAdina Hotel Frankfurt Neue Oper
23.09. — 26.09.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
Frankfurt am MainAdina Hotel Frankfurt Neue Oper
BR185-7540

Integration fördern und Inklusion vorantreiben – Ihre Rolle als SBV!

Schwerbehindertenvertretung Teil 3

4,7 von 5
(1.517 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie die Stimme Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie deren Eingliederung aktiv fördern, Gesetze und Verordnungen überwachen und gezielte Maßnahmen beantragen. Zusätzlich gewinnen Sie einen Überblick über staatliche Förderangebote und lernen, wie Sie schwierige Gespräche mit Ämtern souverän meistern. Jetzt anmelden und Ihre SBV-Arbeit auf ein neues Level bringen!

Kostenloses
Starter-Set

  • Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR185-8298
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Vienna House by Wyndham Sonne
Neuer Markt 2
18055 Rostock
Von
30. Juni 2025 12:00 Uhr
Bis
03. Juli 2025 10:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.496,00 €
2. Teilnehmer
1.437,00 €
3. Teilnehmer
1.392,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 169,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Leistungen für (schwer-)behinderte Kollegen zur beruflichen Rehabilitation
  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
Externe Leistungen zur Arbeitsplatzerhaltung (schwer-)behinderter Menschen
  • Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
  • Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die SBV kennen
  • Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
  • Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
Integration (schwer-)behinderter Kollegen durch Inklusionsvereinbarungen
  • Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Unterstützung durch das Integrationsamt
  • Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
Wichtige Regelungsbereiche von Inklusionsvereinbarungen
  • Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
  • Ausbildung behinderter Jugendlicher
  • Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung
  • Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
  • Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
  • Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
  • Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR221) und SBV Teil 2 (https://www.waf-seminar.de/BR298) sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

H+ Hotel - Hannover, Dorint Kongresshotel - Mannheim, Vienna House by Wyndham Sonne - Rostock, Steigenberger Hotel - Dortmund, Novina Hotel Südwestpark - Nürnberg, Sauerland Stern Hotel - Willingen, ATLANTIC Hotel Universum - Bremen, Adina Hotel Frankfurt Neue Oper - Frankfurt am Main, Radisson Blu Hotel - Erfurt, Novotel Regensburg Zentrum - Regensburg

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Bewertungen

73.76% Weiterempfehlung

4,7 von 5
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4.7Seminarinhalt
4.8Referent
4.6Praxisrelevanz
4.6Lernzuwachs

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.