Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen
Details
Als SBV vertreten Sie die Interessen von (schwer-)behinderten Kollegen im Betrieb und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wie setzen Sie Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen durch? Und wann greift der besondere Kündigungsschutz? Im zweiten Teil der Seminarreihe stehen die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften von (schwer-)behinderten Menschen im Mittelpunkt.
Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie
- Schwerbehindertenarbeitsrecht
- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
- Schwerbehindertenarbeitsrecht
- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Kostenlos
für Sie
- Schwerbehindertenarbeitsrecht
- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
- Schwerbehindertenarbeitsrecht
- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
- Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
- Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
- Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
- Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
- Bei Behörden und vor Gericht
- Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
- Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
- Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
- Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
- Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
- Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
- Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
- Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
- Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
- Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
- Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht
Wichtige
Hinweise
Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 sind erforderlich.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Aktuelle
Bewertungen
Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Schwerbehindertenvertretung Teil 3
Integration (schwer-)behinderter Kollegen fördern
Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für die SBV
Wichtiges Grundlagenwissen für die SBV erwerben
Schwerbehindertenversammlung und Öffentlichkeitsarbeit
Gelungene SBV-Arbeit professionell präsentieren
Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen
Als SBV vertreten Sie die Interessen von (schwer-)behinderten Kollegen im Betrieb und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wie setzen Sie Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen durch? Und wann greift der besondere Kündigungsschutz? Im zweiten Teil der Seminarreihe stehen die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften von (schwer-)behinderten Menschen im Mittelpunkt.
Kostenloses
Starter-Set
- Schwerbehindertenarbeitsrecht
- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Fakten
zum Seminar
Wichtige
Hinweise
Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR221) sind erforderlich.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
Leonardo Hotel - Hannover, Adina Apartment Hotel Speicherstadt - Hamburg, Novina Hotel Wöhrdersee - Nürnberg, Courtyard by Marriott Hamburg City - Hamburg, Novotel Frankfurt City - Frankfurt am Main, Adina Apartment Hotel - Leipzig, Moxy - Bochum, ACHAT Hotel - Magdeburg, Holiday Inn Hamburg - City Nord - Hamburg, Best Western Plus Welcome Hotel - Frankfurt am Main
Aktuelle
Bewertungen
92.16% Weiterempfehlung
Für Sie
Seminar-Empfehlungen
Schwerbehindertenvertretung Teil 3
Integration (schwer-)behinderter Kollegen fördernBetriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für die SBV
Wichtiges Grundlagenwissen für die SBV erwerbenSchwerbehindertenversammlung und Öffentlichkeitsarbeit
Gelungene SBV-Arbeit professionell präsentierenBesuchen Sie unsere Webseite für mehr Infos:www.waf-seminar.de/seminare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.