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Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR298-8089
Hotel
Novina Hotel Südwestpark

Südwestpark 5

90449 Nürnberg

Von
21. Juli 2025 14:00 Uhr
Bis
24. Juli 2025 12:30 Uhr
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Preise

1. Teilnehmer
1.589,00 €
2. Teilnehmer
1.526,00 €
3. Teilnehmer
1.478,00 €
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Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen

4,7 von 5
(2.569 Bewertungen)

Details

Als SBV vertreten Sie Ihre (schwer-)behinderten Kollegen bei Kündigungsschutz, Arbeitsplatzgestaltung und Gleichstellung. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen durchsetzen und die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sicher anwenden. Zusätzlich stärken Sie Ihre Beratungskompetenz mit praxisnahen Kommunikationstipps. Jetzt anmelden und in komplexen Fällen souverän handeln!

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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Schwerbehindertenarbeitsrecht
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
  • Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
  • Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
  • Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
  • Bei Behörden und vor Gericht
  • Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
  • Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
  • Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
  • Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
  • Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
  • Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
  • Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
  • Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
  • Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
  • Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 sind erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Wichtige
Dokumente & Formulare

Beschlussmitteilung

Anmeldeformular

Seminarinhalt

Hotelprospekt

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Aktuelle
Bewertungen

92,29 %
Weiterempfehlung
4,7 von 5
(2.569 Bewertungen)
4,7
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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Gelungene SBV-Arbeit professionell präsentieren

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18.02. — 21.02.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
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Frankfurt am MainNovotel Frankfurt City
BR298-9548
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25.02. — 28.02.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
LeipzigAdina Apartment Hotel
25.02. — 28.02.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
LeipzigAdina Apartment Hotel
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März 2025

03.03. — 06.03.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
BochumMoxy
03.03. — 06.03.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
BochumMoxy
BR298-9395
17.03. — 20.03.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
MagdeburgACHAT Hotel
17.03. — 20.03.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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April 2025

14.04. — 17.04.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Frankfurt am MainBest Western Plus Welcome Hotel
14.04. — 17.04.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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Mai 2025

05.05. — 08.05.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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07.07. — 10.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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07.07. — 10.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
DortmundSteigenberger Hotel
BR298-8222

Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen

Schwerbehindertenvertretung Teil 2

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als SBV vertreten Sie Ihre (schwer-)behinderten Kollegen bei Kündigungsschutz, Arbeitsplatzgestaltung und Gleichstellung. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen durchsetzen und die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sicher anwenden. Zusätzlich stärken Sie Ihre Beratungskompetenz mit praxisnahen Kommunikationstipps. Jetzt anmelden und in komplexen Fällen souverän handeln!

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  • Schwerbehindertenarbeitsrecht
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
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Hotel
Novina Hotel Südwestpark
Südwestpark 5
90449 Nürnberg
Von
21. Juli 2025 14:00 Uhr
Bis
24. Juli 2025 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.589,00 €
2. Teilnehmer
1.526,00 €
3. Teilnehmer
1.478,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 169,00 €
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Ihr
Seminarinhalt

Besondere Rechte (schwer-)behinderter Menschen im Arbeitsrecht kennen
  • Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
  • Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
  • Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
  • Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
Unterstützung (schwer-)behinderter Kollegen durch die SBV
  • Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
  • Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
  • Bei Behörden und vor Gericht
Rechte und Aufgaben der SBV bei personellen Angelegenheiten
  • Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
  • Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
  • Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
  • Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
Rechte der SBV gegenüber dem Betriebsrat
  • Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
  • Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
  • Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
  • Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
  • Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Sozial- und Schwerbehindertenrecht
  • Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
  • Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht
Durchsetzung von Rechten der Schwerbehindertenvertretung

Wichtige
Hinweise

Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR221) sind erforderlich.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Alle Details anzeigen

Hier findet dieses Seminar statt
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Novotel Frankfurt City - Frankfurt am Main, Adina Apartment Hotel - Leipzig, Moxy - Bochum, ACHAT Hotel - Magdeburg, Holiday Inn Hamburg - City Nord - Hamburg, Best Western Plus Welcome Hotel - Frankfurt am Main, PhiLeRo Hotel - Köln, Novotel - Hannover, Steigenberger Hotel - Dortmund, Novina Hotel Südwestpark - Nürnberg

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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.