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Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR221-3171
Hotel
Dorint Hotel An den Westfalenhallen

Lindemannstr. 88

44137 Dortmund

Von
07. September 2026 12:00 Uhr
Bis
10. September 2026 10:30 Uhr
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1. Teilnehmer
1.299,00 €
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1.248,00 €
3. Teilnehmer
1.209,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
169,00 €
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Schwerbehindertenvertretung Teil 1

Schwerbehindertenvertretung Teil 1

Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

4,8 von 5
(5.000 Bewertungen)

Details

Als SBV oder Stellvertreter sind Sie die Stimme Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen. Doch welche Rechte haben Sie, wie organisieren Sie Ihre Arbeit effektiv, und wer sind Ihre Ansprechpartner? In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen, praktische Tipps und rechtssichere Grundlagen, damit Sie von Anfang an souverän und kompetent handeln können. Jetzt anmelden und stark für Ihre Kollegen eintreten!

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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Nomos Praxiskommentar SGB IX
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Wahl und Amtszeit; besonderer Kündigungsschutz
  • Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
  • Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
  • Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV
  • Sachliche und räumliche Ausstattung der SBV; Schulungsanspruch
  • Kostentragung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
  • Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Die Sprechstunde der SBV
  • Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der SBV
  • Mitwirken bei der Einstellung (schwer-)behinderter Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten
  • Verfassen der Stellungnahme bei Kündigung (schwer-)behinderter Menschen
  • Wichtige externe Partner der SBV
  • Inklusionsvereinbarungen aushandeln - Überblick
  • Prävention fördern - Einführung
  • Förderung der beruflichen Entwicklung (schwer-)behinderter Menschen
  • Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für (schwer-)behinderte Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
  • Anerkennung als (schwer-)behinderter Mensch; Gleichstellung
  • Feststellungsantrag, Gleichstellungsantrag, Verfahrensablauf
  • Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
  • Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Wichtige
Dokumente & Formulare

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Seminarinhalt

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Aktuelle
Bewertungen

91,28 %
Weiterempfehlung
4,8 von 5
(5.000 Bewertungen)
4,8
Seminarinhalt
4,9
Referent
4,7
Praxisrelevanz
4,8
Lernzuwachs

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Wichtiges Grundlagenwissen für die SBV erwerben

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April 2025

07.04. — 09.04.2025Mo. Mi.Montag Mittwoch
Online
07.04. — 09.04.2025Mo. Mi.Montag Mittwoch
Online
ON221-5802
Details  
14.04. — 17.04.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
EsslingenLeonardo Hotel
14.04. — 17.04.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
EsslingenLeonardo Hotel
BR221-9132
Details  

Mai 2025

06.05. — 09.05.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
FreiburgNovotel Freiburg am Konzerthaus
06.05. — 09.05.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
FreiburgNovotel Freiburg am Konzerthaus
BR221-8752
14.05. — 16.05.2025Mi. Fr.Mittwoch Freitag
Online
14.05. — 16.05.2025Mi. Fr.Mittwoch Freitag
Online
ON221-5801

Juni 2025

10.06. — 13.06.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
DüsseldorfMercure Hotel Düsseldorf City Nord
10.06. — 13.06.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
DüsseldorfMercure Hotel Düsseldorf City Nord
BR221-8501
10.06. — 13.06.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
ErfurtRadisson Blu Hotel
10.06. — 13.06.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
ErfurtRadisson Blu Hotel
BR221-8503
23.06. — 26.06.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
NürnbergNovotel Nürnberg am Messezentrum
23.06. — 26.06.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
NürnbergNovotel Nürnberg am Messezentrum
BR221-8388

Juli 2025

02.07. — 04.07.2025Mi. Fr.Mittwoch Freitag
Online
02.07. — 04.07.2025Mi. Fr.Mittwoch Freitag
Online
ON221-5800
21.07. — 24.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
WolfsburgLeonardo Hotel City Center
21.07. — 24.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
WolfsburgLeonardo Hotel City Center
BR221-8110

September 2025

02.09. — 05.09.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
StuttgartPark Inn by Radisson
02.09. — 05.09.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
StuttgartPark Inn by Radisson
BR221-7714

Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Teil 1

4,8 von 5
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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als SBV oder Stellvertreter sind Sie die Stimme Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen. Doch welche Rechte haben Sie, wie organisieren Sie Ihre Arbeit effektiv, und wer sind Ihre Ansprechpartner? In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen, praktische Tipps und rechtssichere Grundlagen, damit Sie von Anfang an souverän und kompetent handeln können. Jetzt anmelden und stark für Ihre Kollegen eintreten!

Kostenloses
Starter-Set

  • Nomos Praxiskommentar SGB IX
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
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zum Seminar

Sem. Nr.
BR221-3171
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Dorint Hotel An den Westfalenhallen
Lindemannstr. 88
44137 Dortmund
Von
07. September 2026 12:00 Uhr
Bis
10. September 2026 10:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.299,00 €
2. Teilnehmer
1.248,00 €
3. Teilnehmer
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nur 169,00 €
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Ihr
Seminarinhalt

Ihre persönlichen Rechte als SBV
  • Wahl und Amtszeit; besonderer Kündigungsschutz
  • Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
  • Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
  • Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV
Tipps für die Organisation der Arbeit als Schwerbehindertenvertreter
  • Sachliche und räumliche Ausstattung der SBV; Schulungsanspruch
  • Kostentragung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
  • Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Die Sprechstunde der SBV
Einführung in die praktische Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der SBV
  • Mitwirken bei der Einstellung (schwer-)behinderter Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten
  • Verfassen der Stellungnahme bei Kündigung (schwer-)behinderter Menschen
  • Wichtige externe Partner der SBV
Wichtige gemeinsame Aufgaben von SBV und Arbeitgeber
  • Inklusionsvereinbarungen aushandeln - Überblick
  • Prävention fördern - Einführung
  • Förderung der beruflichen Entwicklung (schwer-)behinderter Menschen
  • Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für (schwer-)behinderte Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
Rechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und Beratung durch die SBV
  • Anerkennung als (schwer-)behinderter Mensch; Gleichstellung
  • Feststellungsantrag, Gleichstellungsantrag, Verfahrensablauf
  • Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
  • Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Alle Details anzeigen

Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

Leonardo Hotel - Esslingen am Neckar, Novotel Freiburg am Konzerthaus - Freiburg, Mercure Hotel Düsseldorf City Nord - Düsseldorf, Radisson Blu Hotel - Erfurt, Novotel Nürnberg am Messezentrum - Nürnberg, Leonardo Hotel City Center - Wolfsburg, Park Inn by Radisson - Stuttgart, relexa hotel Stuttgarter Hof - Berlin, INNSIDE by Melia Düsseldorf Derendorf - Düsseldorf, Leonardo Hotel - Hannover

Aktuelle
Bewertungen

91.28% Weiterempfehlung

4,8 von 5
(5.000 Bewertungen)
4.8Seminarinhalt
4.9Referent
4.7Praxisrelevanz
4.8Lernzuwachs

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Schulungsanspruch

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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.