Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Details
Als SBV oder Stellvertreter sind Sie die Stimme Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen. Doch welche Rechte haben Sie, wie organisieren Sie Ihre Arbeit effektiv, und wer sind Ihre Ansprechpartner? In diesem Seminar erhalten Sie praxisnahes Wissen, praktische Tipps und rechtssichere Grundlagen, damit Sie von Anfang an souverän und kompetent handeln können. Jetzt anmelden und stark für Ihre Kollegen eintreten!
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Kostenlos
für Sie

- Nomos Praxiskommentar SGB IX
- Sozialgesetzbuch IX
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Wahl und Amtszeit; besonderer Kündigungsschutz
- Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
- Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
- Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV
- Sachliche und räumliche Ausstattung der SBV; Schulungsanspruch
- Kostentragung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
- Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
- Die Sprechstunde der SBV
- Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der SBV
- Mitwirken bei der Einstellung (schwer-)behinderter Menschen
- Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten
- Verfassen der Stellungnahme bei Kündigung (schwer-)behinderter Menschen
- Wichtige externe Partner der SBV
- Inklusionsvereinbarungen aushandeln - Überblick
- Prävention fördern - Einführung
- Förderung der beruflichen Entwicklung (schwer-)behinderter Menschen
- Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für (schwer-)behinderte Menschen
- Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
- Anerkennung als (schwer-)behinderter Mensch; Gleichstellung
- Feststellungsantrag, Gleichstellungsantrag, Verfahrensablauf
- Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
- Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
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Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen
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Integration (schwer-)behinderter Kollegen fördern
Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für die SBV
Wichtiges Grundlagenwissen für die SBV erwerben
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Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.