Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR221-8023
Hotel
Park Inn by Radisson

Sandstr. 2-8

90443 Nürnberg

Von
26. Juni 2023 14:00 Uhr
Bis
29. Juni 2023 12:30 Uhr
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
Preise
1. Teilnehmer
1.299,00 €
2. Teilnehmer
1.248,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.209,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Schwerbehindertenvertretung Teil 1

Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

4,8 von 5
(1.124 Bewertungen)

Details

Für einen erfolgreichen Start in Ihre Amtszeit als Schwerbehindertenvertretung brauchen Sie praxisnahes Wissen. Denn nur so können Sie von Anfang an die Interessen Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen wirkungsvoll vertreten. Welche Rechte habe ich als SBV? Wie gelingt eine effektive Organisation? Welche Aufgaben habe ich und wer sind meine Ansprechpartner? Bereiten Sie sich mit diesem Seminar rechtssicher für die Praxis vor!

Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR221-8023
Hotel
Park Inn by Radisson

Sandstr. 2-8

90443 Nürnberg

Von
26. Juni 2023 14:00 Uhr
Bis
29. Juni 2023 12:30 Uhr
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
Preise
1. Teilnehmer
1.299,00 €
2. Teilnehmer
1.248,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.209,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.
inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Nomos Praxiskommentar SGB IX
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
  • Nomos Praxiskommentar SGB IX
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Ihr
Seminarinhalt

  • Wahl und Amtszeit; besonderer Kündigungsschutz
  • Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
  • Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
  • Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV
  • Sachliche und räumliche Ausstattung der SBV; Schulungsanspruch
  • Kostentragung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
  • Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Die Sprechstunde der SBV
  • Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der SBV
  • Mitwirken bei der Einstellung (schwer-)behinderter Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten
  • Verfassen der Stellungnahme bei Kündigung (schwer-)behinderter Menschen
  • Wichtige externe Partner der SBV
  • Inklusionsvereinbarungen aushandeln - Überblick
  • Prävention fördern - Einführung
  • Förderung der beruflichen Entwicklung (schwer-)behinderter Menschen
  • Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für (schwer-)behinderte Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
  • Anerkennung als (schwer-)behinderter Mensch; Gleichstellung
  • Feststellungsantrag, Gleichstellungsantrag, Verfahrensablauf
  • Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
  • Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Aktuelle
Bewertungen

98,93 %
Weiterempfehlung
4,8 von 5
(1.124 Bewertungen)
4,8
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,7
Praxisrelevanz
4,8
Lernzuwachs

Finden Sie einen
anderen Termin

Termine werden geladen

Schwerbehindertenvertretung Teil 1

Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

4,8 von 5
(1.124 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Für einen erfolgreichen Start in Ihre Amtszeit als Schwerbehindertenvertretung brauchen Sie praxisnahes Wissen. Denn nur so können Sie von Anfang an die Interessen Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen wirkungsvoll vertreten. Welche Rechte habe ich als SBV? Wie gelingt eine effektive Organisation? Welche Aufgaben habe ich und wer sind meine Ansprechpartner? Bereiten Sie sich mit diesem Seminar rechtssicher für die Praxis vor!

Kostenloses
Starter-Set

  • Nomos Praxiskommentar SGB IX
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar

In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.

Sem. Nr.
BR221-8023
Hotel
Park Inn by Radisson
Sandstr. 2-8
90443 Nürnberg
Von
26. Juni 2023 14:00 Uhr
Bis
29. Juni 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.299,00 €
2. Teilnehmer
1.248,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.209,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Ihre persönlichen Rechte als SBV
  • Wahl und Amtszeit; besonderer Kündigungsschutz
  • Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
  • Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
  • Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV
Tipps für die Organisation der Arbeit als Schwerbehindertenvertreter
  • Sachliche und räumliche Ausstattung der SBV; Schulungsanspruch
  • Kostentragung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
  • Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Die Sprechstunde der SBV
Einführung in die praktische Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der SBV
  • Mitwirken bei der Einstellung (schwer-)behinderter Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten
  • Verfassen der Stellungnahme bei Kündigung (schwer-)behinderter Menschen
  • Wichtige externe Partner der SBV
Wichtige gemeinsame Aufgaben von SBV und Arbeitgeber
  • Inklusionsvereinbarungen aushandeln - Überblick
  • Prävention fördern - Einführung
  • Förderung der beruflichen Entwicklung (schwer-)behinderter Menschen
  • Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für (schwer-)behinderte Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
Rechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und Beratung durch die SBV
  • Anerkennung als (schwer-)behinderter Mensch; Gleichstellung
  • Feststellungsantrag, Gleichstellungsantrag, Verfahrensablauf
  • Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
  • Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

NH Hotel - Oberhausen, Mercure Hotel An den Salinen - Bad Dürkheim, Mercure Hotel City West - Berlin, Adina Apartment Hotel Hamburg Speicherstadt - Hamburg, Best Western Plus Welcome Hotel - Frankfurt am Main, centrovital - Berlin, Dorint City-Hotel - Bremen, MATERNUSHAUS - Köln, Maritim Hotel - Würzburg

Aktuelle
Bewertungen

98.93% Weiterempfehlung

4,8 von 5
(1.124 Bewertungen)
4.8Seminarinhalt
4.8Referent
4.7Praxisrelevanz
4.8Lernzuwachs

Für Sie
Seminar-Empfehlungen

Schwerbehindertenvertretung Teil 2

Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen

Betriebsverfassungsrecht Teil 1

Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte

Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten

Besuchen Sie unsere Webseite für mehr Infos:www.waf-seminar.de/seminare

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.