Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Für einen erfolgreichen Start in Ihre Amtszeit als Schwerbehindertenvertretung brauchen Sie praxisnahes Wissen. Denn nur so können Sie von Anfang an die Interessen Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen wirkungsvoll vertreten. Welche Rechte habe ich als SBV? Wie gelingt eine effektive Organisation? Welche Aufgaben habe ich und wer sind meine Ansprechpartner? Bereiten Sie sich mit diesem Seminar rechtssicher für die Praxis vor!
Kostenloses
Starter-Set
- Nomos Praxiskommentar SGB IX
- Sozialgesetzbuch IX
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind.
Hier findet dieses Seminar statt
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Details
Für einen erfolgreichen Start in Ihre Amtszeit als Schwerbehindertenvertretung brauchen Sie praxisnahes Wissen. Denn nur so können Sie von Anfang an die Interessen Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen wirkungsvoll vertreten. Welche Rechte habe ich als SBV? Wie gelingt eine effektive Organisation? Welche Aufgaben habe ich und wer sind meine Ansprechpartner? Bereiten Sie sich mit diesem Seminar rechtssicher für die Praxis vor!
Kostenlos
für Sie

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- Sozialgesetzbuch IX
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- Praktische Tasche
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Fakten zum Seminar
Ihr
Seminarinhalt
- Wahl und Amtszeit; besonderer Kündigungsschutz
- Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
- Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
- Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV
- Sachliche und räumliche Ausstattung der SBV; Schulungsanspruch
- Kostentragung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
- Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
- Die Sprechstunde der SBV
- Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der SBV
- Mitwirken bei der Einstellung (schwer-)behinderter Menschen
- Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten
- Verfassen der Stellungnahme bei Kündigung (schwer-)behinderter Menschen
- Wichtige externe Partner der SBV
- Inklusionsvereinbarungen aushandeln - Überblick
- Prävention fördern - Einführung
- Förderung der beruflichen Entwicklung (schwer-)behinderter Menschen
- Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für (schwer-)behinderte Menschen
- Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
- Anerkennung als (schwer-)behinderter Mensch; Gleichstellung
- Feststellungsantrag, Gleichstellungsantrag, Verfahrensablauf
- Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
- Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind.
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Wichtige
Dokumente & Formulare
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Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
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