Schwerbehindertenvertretung Teil 1

Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

4,8 von 5
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Für einen erfolgreichen Start in Ihre Amtszeit als Schwerbehindertenvertretung brauchen Sie praxisnahes Wissen. Denn nur so können Sie von Anfang an die Interessen Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen wirkungsvoll vertreten. Welche Rechte habe ich als SBV? Wie gelingt eine effektive Organisation? Welche Aufgaben habe ich und wer sind meine Ansprechpartner? Bereiten Sie sich mit diesem Seminar rechtssicher für die Praxis vor!

Kostenloses
Starter-Set

  • Nomos Praxiskommentar SGB IX
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR221-6642
Hotel
Mercure Hotel An den Salinen
Kurbrunnenstr. 30-32
67098 Bad Dürkheim
Von
06. November 2023 14:00 Uhr
Bis
09. November 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.299,00 €
2. Teilnehmer
1.248,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.209,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Ihre persönlichen Rechte als SBV
  • Wahl und Amtszeit; besonderer Kündigungsschutz
  • Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
  • Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
  • Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV
Tipps für die Organisation der Arbeit als Schwerbehindertenvertreter
  • Sachliche und räumliche Ausstattung der SBV; Schulungsanspruch
  • Kostentragung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
  • Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
  • Die Sprechstunde der SBV
Einführung in die praktische Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der SBV
  • Mitwirken bei der Einstellung (schwer-)behinderter Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten
  • Verfassen der Stellungnahme bei Kündigung (schwer-)behinderter Menschen
  • Wichtige externe Partner der SBV
Wichtige gemeinsame Aufgaben von SBV und Arbeitgeber
  • Inklusionsvereinbarungen aushandeln - Überblick
  • Prävention fördern - Einführung
  • Förderung der beruflichen Entwicklung (schwer-)behinderter Menschen
  • Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für (schwer-)behinderte Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
Rechte (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und Beratung durch die SBV
  • Anerkennung als (schwer-)behinderter Mensch; Gleichstellung
  • Feststellungsantrag, Gleichstellungsantrag, Verfahrensablauf
  • Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
  • Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Schwerbehindertenvertretung Teil 1

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67098 Bad Dürkheim
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Bis
09. November 2023 12:30 Uhr
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2. Teilnehmer
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  • Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV
  • Benachteiligungsverbot; ungestörte Amtsausübung - was tun bei Verstößen?
  • Besonderheiten beim stellvertretenden Mitglied der SBV
  • Sachliche und räumliche Ausstattung der SBV; Schulungsanspruch
  • Kostentragung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn
  • Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat
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  • Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der SBV
  • Mitwirken bei der Einstellung (schwer-)behinderter Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten
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  • Prävention fördern - Einführung
  • Förderung der beruflichen Entwicklung (schwer-)behinderter Menschen
  • Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für (schwer-)behinderte Menschen
  • Arbeitsplätze behindertengerecht einrichten
  • Anerkennung als (schwer-)behinderter Mensch; Gleichstellung
  • Feststellungsantrag, Gleichstellungsantrag, Verfahrensablauf
  • Möglichkeiten bei Nichtanerkennung
  • Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung
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Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind.

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Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

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Weiterempfehlung
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Referent
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