Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
SBV spezial: Was bedeutet Digitalisierung f. Menschen mit Behinderung?
Als SBV bestens vorbereitet in die Zukunft!
Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird zunehmend bemerkbar. Für Menschen mit Behinderung ist die Digitalisierung hierbei oft Chance und Herausforderung zugleich. Wie wird zukünftig die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter aussehen? Führt dies zu einer Arbeitserleichterung oder besteht die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten? Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick.
Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Was steckt dahinter?
- Immer wichtiger: Mit Datenschutz und Compliance rechtssicher umgehen
- Künstliche Intelligenz, Robotik und 3D-Druck - womit haben wir zukünftig zu rechnen?
- Neue Technologien als Risiko und Chance richtig bewerten
- Sicherung des individuellen Arbeitsplatzes im Fokus behalten
- Telearbeit - Was sind Vor- und Nachteile?
- Qualifizierungsmöglichkeiten durch Weiterbildung nutzen
- Was gilt beim Arbeits- und Gesundheitsschutz?
- Stichwort Inklusion: Digitalisierung effektiv nutzen
- Rechtliche Grundlagen kennen
- Ziele und Strategie festlegen
- Besser zusammenarbeiten: Die Rolle des Betriebsrats richtig interpretieren
- Beteiligung der betroffenen Beschäftigten sicherstellen
- Als SBV effektiv mitbestimmen und mitgestalten
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Finden Sie einen
anderen Termin
Termine werden geladen
SBV spezial: Was bedeutet Digitalisierung f. Menschen mit Behinderung?
Als SBV bestens vorbereitet in die Zukunft!
Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird zunehmend bemerkbar. Für Menschen mit Behinderung ist die Digitalisierung hierbei oft Chance und Herausforderung zugleich. Wie wird zukünftig die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter aussehen? Führt dies zu einer Arbeitserleichterung oder besteht die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten? Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Fakten
zum Seminar
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
NH Hotel München Messe - München, Welcome Hotel - Paderborn, Vienna House by Wyndham Sonne - Rostock, Pentahotel - Wiesbaden
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.