Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
SBV spezial: Rente und Schwerbehinderung
Als SBV kompetent und praxisnah durch den Renten-Dschungel
Details
Wenn sich ältere (schwer-)behinderte Mitarbeiter über ihren Rentenanspruch informieren wollen, sind Sie als SBV häufig die erste Anlaufstelle im Betrieb. Damit Sie Ihren Kollegen umfassende Auskünfte geben und sie bei Anträgen und Verfahren kompetent unterstützen können, erfahren Sie in diesem Seminar alles, was Sie zum Thema Alterssicherung wissen müssen.
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Kostenlos
für Sie
- Sozialgesetzbuch IX
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Der Weg zur Rente: Wichtige Vorschriften im SGB VI
- Wann gibt es Rentenabschläge?
- Welche Besonderheiten gibt es bei der Rentenbesteuerung?
- Voraussetzungen für Rente wegen Erwerbsminderung, § 43 SGB VI
- Vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI
- Verlängerte Lebensarbeitszeit, Teilrente und Langzeitkonten
- Arbeitslosengeld, Krankengeld und Altersteilzeit
- Regelungsmöglichkeiten durch Inklusionsvereinbarungen
- Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus: Was ist zu beachten?
- Hinzuverdienstmöglichkeiten und -grenzen
- Anspruch auf Weiterbildung auch für ältere (schwer-)behinderte Menschen?
- Verdienstsicherung auch bei nachlassender Leistungsfähigkeit?
- Beratung und Unterstützung
- Betriebsrenten und zusätzliche Alterssicherung
- Vorsicht bei Abfindungspauschalen in Sozialplänen
- Überblick über externe Beratungsstellen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
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SBV spezial: Rente und Schwerbehinderung
Als SBV kompetent und praxisnah durch den Renten-Dschungel
Wenn sich ältere (schwer-)behinderte Mitarbeiter über ihren Rentenanspruch informieren wollen, sind Sie als SBV häufig die erste Anlaufstelle im Betrieb. Damit Sie Ihren Kollegen umfassende Auskünfte geben und sie bei Anträgen und Verfahren kompetent unterstützen können, erfahren Sie in diesem Seminar alles, was Sie zum Thema Alterssicherung wissen müssen.
Kostenloses
Starter-Set
- Sozialgesetzbuch IX
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- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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zum Seminar
In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
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Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Herausforderungen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.
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NH Hotel Dresden Neustadt - Dresden, Leonardo Hotel Hamburg City Nord - Hamburg, NH Düsseldorf City Nord - Düsseldorf, Novotel Freiburg am Konzerthaus - Freiburg, Mercure Hotel Düsseldorf City Nord - Düsseldorf, Best Western Premier Novina - Regensburg
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Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.