Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Resilienz für Betriebsräte
Wege zu mehr innerer Stärke in einer komplexen Arbeitswelt
Details
Resilienz ist die Fähigkeit zu innerer Kraft und Belastbarkeit, sodass Sie auch bei Herausforderungen und Krisen gesund und widerstandsfähig bleiben. Wer Resilienz besitzt, ist also klar im Vorteil. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat von Anfang an Ihre persönliche Resilienz steigern, Ihre eigenen Stärken erkennen und sich erfolgreich behaupten.
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Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Seminarinhalt
- Resilienz - das Immunsystem der Seele
- Begriff und Bedeutung im ständigen wirtschaftlichen Strukturwandel
- Resilienz als Wirtschaftsfaktor
- Resiliente Haltung ist erlernbar
- Wertschätzung; Arbeitszufriedenheit
- Herausfinden aus der Opferrolle
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Pausenkultur im Betrieb
- Wege zu innerer Gelassenheit
- Bewegung, Ernährung, Erholung
- Auch in schwierigen Zeiten gesund und stabil bleiben
- Bewusstsein für eigene Stärken entwickeln
- Erkennen von und Umgang mit persönlichen Grenzen
- Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats kennen und nutzen
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebliche Resilienz stärken
- Resilienz als Bestandteil betrieblicher Gesundheitsarbeit
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die auf eine Verbesserung der belastenden Situation am Arbeitsplatz hinwirken wollen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein, wenn in dessen Betrieb psychische Belastungen bereits aufgetreten sind.
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu überwachen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Erhaltung der psychischen und physischen Integrität der Arbeitnehmer gegenüber arbeitsbedingten Beeinträchtigungen dienen. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein, wenn in dessen Betrieb psychische Belastungen bereits aufgetreten sind.
Es gehört nach § 178 Abs. 1 SGB IX auch zu den Aufgaben der SBV die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu überwachen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die der Erhaltung der psychischen und physischen Integrität der Arbeitnehmer gegenüber arbeitsbedingten Beeinträchtigungen dienen. Dieses Seminar ist daher nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die SBV erforderlich.