Fakten zum Seminar
Praktische SBV-Arbeit
Praxisnahes Wissen für Organisation und Datenschutz im SBV-Büro
Als Vertrauensperson arbeiten Sie weitgehend eigenverantwortlich und selbstständig. In diesem Seminar zeigen Ihnen unsere praxiserprobten Referenten, wie Sie optimale Strukturen für eine effektive und erfolgreiche SBV-Arbeit schaffen. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Tipps für die Arbeit im SBV-Büro. Legen Sie mit diesem Seminar den Grundstein für ein gut organisiertes SBV-Büro und erfahren Sie alles, was Sie über den Umgang mit vertraulichen Daten bei Ihrer SBV-Arbeit wissen müssen.
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie

- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Ausstattung des SBV-Büros: Räume und Geschäftsbedarf der SBV
- Welche Fachliteratur gehört in ein gut ausgestattetes SBV-Büro?
- Digitales SBV-Büro - das gilt es zu beachten!
- Regelmäßige SBV-Aufgaben mit festen Terminen versehen
- Fristenkalender: Unentbehrliches Hilfsmittel für eine korrekte Büroorganisation
- So gelingt ein gutes Selbst- und Zeitmanagement
- Praxis-Tipp: Ziele für die eigene SBV-Arbeit setzen
- Das Rad nicht neu erfinden: Effektives Arbeiten mit Mustern und Checklisten
- Ablage- und Dokumentenmanagement in der SBV-Arbeit
- Computer als hilfreiche Unterstützung Ihrer SBV-Arbeit
- So arbeiten Sie den Posteingang systematisch ab
- Briefe und Schriftstücke professionell verfassen
- Anforderungen an einen wirksamen SBV-Entschluss kennen
- Hilfreiche Notizen bei BR-Sitzungen, Sprechstunden & Co. anfertigen
- Praxis-Tipps zur richtigen Protokollierung
- Grundsätzliches zu Geheimhaltungspflichten in der SBV-Arbeit erfahren
- Datenschutz im SBV-Arbeitsalltag sicherstellen
- Was dürfen Stellvertreter und Bürokraft alles wissen?
- Wie lange müssen Dokumente der SBV aufbewahrt werden?
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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