Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Neue Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht
Wichtige Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Details
Von der Arbeitszeit und Vergütung über den Urlaubsanspruch bis hin zur Kündigung: Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geben die Richtung vor und spielen damit für Ihre Arbeit als Betriebsrat eine bedeutende Rolle. In diesem Seminar informieren unsere Referenten Sie über die neuesten Tendenzen der Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht.
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Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Besuch beim Bundesarbeitsgericht (wenn möglich)
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Seminarinhalt
- Vom Arbeitsgericht bis zum BAG: Der Instanzenzug im Arbeitsrecht
- Voraussetzungen für Berufung und Revision kennen
- Bindungswirkung von BAG-Entscheidungen für andere Gerichte
- Zulässigkeit und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
- Grundpfeiler des BAG in personellen Angelegenheiten kennen
- Über BAG-Beschlüsse zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Bescheid wissen
- Wissen, was das BAG zu Beteiligungsrechten in wirtschaftlichen Angelegenheiten sagt
- Recht im Wandel: Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen
- Zur Chefsache gemacht: Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
- Wichtige Entscheidungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung kennen
- Sonstige Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis aus Sicht des BAG
- Rechtsfragen im Wandel: Wo sind Änderungen zu erwarten?
- Rechtliche Hintergründe und Argumente zur Urteilsfindung
- Konsequenzen für die eigene BR-Arbeit ableiten
Wichtige
Hinweise
Grundkenntnisse aus den Seminaren Betriebsverfassungsrecht Teil 1-3 sind für den Besuch des Seminars hilfreich. Besuch beim Bundesarbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die bereits über Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht verfügen und sich jetzt mit der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vertraut machen möchten.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieser Schulung für mindestens ein Betriebsratsmitglied in bestimmten Zeitabständen erforderlich, um den Überblick über neue arbeitsrechtliche Entscheidungen zu behalten. Nach einer Entscheidung des BAG muss sich der Betriebsrat dazu nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachzeitschriften verweisen lassen (BAG v. 20.12.95 - 7 ABR 14/95).
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- Besuch beim Bundesarbeitsgericht (wenn möglich)
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Grundkenntnisse aus den Seminaren Betriebsverfassungsrecht Teil 1-3 (https://www.waf-seminar.de/rubrik/grundlagenseminare-zum-betriebsverfassungsrecht) sind für den Besuch des Seminars hilfreich. Besuch beim Bundesarbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).
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Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die bereits über Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht verfügen und sich jetzt mit der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vertraut machen möchten.
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Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieser Schulung für mindestens ein Betriebsratsmitglied in bestimmten Zeitabständen erforderlich, um den Überblick über neue arbeitsrechtliche Entscheidungen zu behalten. Nach einer Entscheidung des BAG muss sich der Betriebsrat dazu nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachzeitschriften verweisen lassen (BAG v. 20.12.95 - 7 ABR 14/95).