Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Mobbing Teil 1
So erkennen und verhindern Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz
Details
Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland erleben jeden Tag Psychoterror am Arbeitsplatz. Mobbing wirkt sich nicht nur negativ auf die Arbeitsleistung, sondern auch auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie gewöhnliche Konflikte und Mobbing unterscheiden können und wie Sie gezielt Maßnahmen gegen Mobbing ergreifen.
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Kostenlos
für Sie
- Mobbing
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Seminarinhalt
- Kleinkrieg oder Terror?
- Übersicht über die verschiedenen Konfliktformen
- Erfahrungen der Teilnehmer
- Ursachen für den "Terror" am Arbeitsplatz
- So erkennen Sie als Betriebsrat Mobbing
- Mobbingablauf, Mobbinghandlungen, Gegenmaßnahmen
- Fragen der Beweislast
- Ansprüche gegen den/die Täter auf Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Ansprüche der Opfer gegenüber dem Arbeitgeber
- Mobbing und AGG
- Vorbeugende Maßnahmen einfordern
- Gegenmaßnahmen - so können Sie als Betriebsrat helfen
- Mobbinggespräche und Personalgespräche moderieren
- Versetzung oder Kündigung des Täters/der Täter beantragen
- Vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen
- Beschwerde nach § 85 BetrVG beim Betriebsrat einreichen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich mit dem Thema Mobbing befassen und Diskriminierungen im Betrieb entgegenwirken möchten.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt ein Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.