Mobbing Teil 1

So erkennen und verhindern Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz

4,8 von 5
(194 Bewertungen)
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08158 99720

Rund 1,5 Millionen Menschen in Deutschland erleben jeden Tag Psychoterror am Arbeitsplatz. Mobbing wirkt sich nicht nur negativ auf die Arbeitsleistung, sondern auch auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie gewöhnliche Konflikte und Mobbing unterscheiden können und wie Sie gezielt Maßnahmen gegen Mobbing ergreifen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR176-6847
Hotel
Vienna House Easy
Auf dem Johannisberg 1
42103 Wuppertal
Von
24. Oktober 2023 14:00 Uhr
Bis
27. Oktober 2023 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.697,00 €
2. Teilnehmer
1.630,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 1.579,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Was ist Mobbing?
  • Kleinkrieg oder Terror?
  • Übersicht über die verschiedenen Konfliktformen
  • Erfahrungen der Teilnehmer
Ursachen und Verlauf von Mobbing
  • Ursachen für den "Terror" am Arbeitsplatz
  • So erkennen Sie als Betriebsrat Mobbing
  • Mobbingablauf, Mobbinghandlungen, Gegenmaßnahmen
Rechtliche Aspekte bei Mobbing
  • Fragen der Beweislast
  • Ansprüche gegen den/die Täter auf Unterlassung, Schadensersatz, Schmerzensgeld
  • Ansprüche der Opfer gegenüber dem Arbeitgeber
  • Mobbing und AGG
Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat nutzen
  • Vorbeugende Maßnahmen einfordern
  • Gegenmaßnahmen - so können Sie als Betriebsrat helfen
  • Mobbinggespräche und Personalgespräche moderieren
  • Versetzung oder Kündigung des/der Täter/-s beantragen
Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Arbeitnehmer
  • Vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen
  • Beschwerde nach § 85 BetrVG beim Betriebsrat einreichen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich mit dem Thema Mobbing befassen und Diskriminierungen im Betrieb entgegenwirken möchten.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt ein Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

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Schulungsanspruch

BR

Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. Der Betriebsrat benötigt ein Grundwissen, um im Konfliktfall unverzüglich in einer sowohl für die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber angemessenen Weise reagieren zu können. Laut Arbeitsgericht München muss für die Teilnahme an einem Mobbing-Seminar keine konkrete betriebliche Konfliktlage dargelegt werden (Arbeitsgericht München - 33 BV 157/01).

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

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